3Ob131/02i
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum27.11.2002 Geschäftszahl3Ob131/02i NormABGB §1068;
EO §42 Abs1 Z5 I5;
RechtssatzDie Stellung des Wiederkaufsberechtigten (§ 1068 ABGB), dessen Rechtsgestaltungserklärung wie beim Rücktritt vom Vertrag sofort die Rechtsfolgen - unabhängig von der Rechtskraft des angestrebten Urteils - auslöst, ist derart, dass eine analoge Anwendung des § 42 Abs 1 Z 5 EO geboten ist.Die Stellung des Wiederkaufsberechtigten (Paragraph 1068, ABGB), dessen Rechtsgestaltungserklärung wie beim Rücktritt vom Vertrag sofort die Rechtsfolgen - unabhängig von der Rechtskraft des angestrebten Urteils - auslöst, ist derart, dass eine analoge Anwendung des Paragraph 42, Absatz eins, Ziffer 5, EO geboten ist.
EntscheidungstexteTE OGH 2002/11/27 3 Ob 131/02i Veröff: SZ 2002/159 RechtssatznummerRS0117091