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OGH Rechtssatz RS0117233 (3Ob308/00s)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0117233 Entscheidungsdatum29.01.2003 Geschäftszahl3Ob308/00s NormAußStrG §243; ZPO §27; ZPO §160 RechtssatzBei absoluter Anwaltspflicht (§ 27 Abs 1 ZPO) gebietet der Schutz des nicht mehr vertretenen Klägers, dessen Sachwalterschaftsverfahren eingestellt wurde und dessen Sachwalter, ein Rechtsanwalt, ihn nicht mehr vertreten kann, die analoge Anwendung des § 160 ZPO.Bei absoluter Anwaltspflicht (Paragraph 27, Absatz eins, ZPO) gebietet der Schutz des nicht mehr vertretenen Klägers, dessen Sachwalterschaftsverfahren eingestellt wurde und dessen Sachwalter, ein Rechtsanwalt, ihn nicht mehr vertreten kann, die analoge Anwendung des Paragraph 160, ZPO.

EntscheidungstexteTE OGH 2003-01-29 3 Ob 308/00s European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117233

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