OGH Rechtssatz RS0117706 (5Ob45/03h u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0117706 Entscheidungsdatum29.01.2026 Geschäftszahl5Ob45/03h; 2Ob126/08f; 5Ob110/15k; 5Ob181/16b; 5Ob237/16p; 5Ob122/17b; 3Ob104/20w; 5Ob27/22i; 5Ob199/25p NormJN §1 DVi1 MRG §3 MRG §4 MRG §6 MRG §37 Abs1 Z2 RechtssatzEinwendungen des Vermieters gegen einen Auftrag zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten sind auf die aus den §§ 3, 4 MRG abzuleitenden Sachverhalte beschränkt. Ansprüche oder Einwendungen, die auf Vereinbarungen gestützt sind, sind grundsätzlich auf dem Rechtsweg geltend zu machen und können nicht im Verfahren nach § 37 MRG durchgesetzt werden. Ebensowenig wie die Erfüllung vertraglicher Zusagen auf Vornahme von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten im außerstreitigen Rechtsweg durchgesetzt werden kann, kann der Einwand, der Mieter habe selbst die Erhaltungspflicht übernommen, im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 2 in Verbindung mit § 6 MRG angebracht werden.Einwendungen des Vermieters gegen einen Auftrag zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten sind auf die aus den Paragraphen 3, 4, MRG abzuleitenden Sachverhalte beschränkt. Ansprüche oder Einwendungen, die auf Vereinbarungen gestützt sind, sind grundsätzlich auf dem Rechtsweg geltend zu machen und können nicht im Verfahren nach Paragraph 37, MRG durchgesetzt werden. Ebensowenig wie die Erfüllung vertraglicher Zusagen auf Vornahme von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten im außerstreitigen Rechtsweg durchgesetzt werden kann, kann der Einwand, der Mieter habe selbst die Erhaltungspflicht übernommen, im Verfahren nach Paragraph 37, Absatz eins, Ziffer 2, in Verbindung mit Paragraph 6, MRG angebracht werden.
EntscheidungstexteTE OGH 2003-03-31 5 Ob 45/03h TE OGH 2008-06-26 2 Ob 126/08f Auch; nur: Ansprüche oder Einwendungen, die auf Vereinbarungen gestützt sind, sind grundsätzlich auf dem Rechtsweg geltend zu machen und können nicht im Verfahren nach § 37 MRG durchgesetzt werden. (T1)Auch; nur: Ansprüche oder Einwendungen, die auf Vereinbarungen gestützt sind, sind grundsätzlich auf dem Rechtsweg geltend zu machen und können nicht im Verfahren nach Paragraph 37, MRG durchgesetzt werden. (T1) TE OGH 2016-01-25 5 Ob 110/15k Auch; nur T1 TE OGH 2017-01-23 5 Ob 181/16b Vgl auch; Beisatz: Hier: Behauptete Verpflichtung eines Mieters zur Wiederherstellung einer Loggia‑Verglasung auf dessen eigene Kosten, nachdem diese wegen Erhaltungsarbeiten an Fassade und Loggia‑Böden entfernt worden war. (T2) TE OGH 2017-03-01 5 Ob 237/16p Auch TE OGH 2017-11-20 5 Ob 122/17b Auch TE OGH 2020-12-10 3 Ob 104/20w TE OGH 2022-09-27 5 Ob 27/22i Vgl; nur T1; Beisatz: Hier: Verfahren nach § 22 Abs 1 Z 6a WGG. (T3)Vgl; nur T1; Beisatz: Hier: Verfahren nach Paragraph 22, Absatz eins, Ziffer 6 a, WGG. (T3) TE OGH 2026-01-29 5 Ob 199/25p European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117706