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{'item': ['14Os134/03', '13Os10/04', '14Os29/04', '14Os11/04', '14Os123/04', '12Os146/07y', '12Os65/14x', '12Os140/16d', '11Os9/17h', '11Os85/17k (11O

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0102874 Entscheidungsdatum18.11.2003 Geschäftszahl14Os134/03; 13Os10/04; 14Os29/04; 14Os11/04; 14Os123/04; 12Os146/07y; 12Os65/14x; 12Os140/16d; 11Os9/17h; 11Os85/17k (11Os86/17g; 11Os91/17t); 11Os29/18a; 12Os2/18p; 12Os55/22p NormStGB §32 Abs3; SMG §28 Abs2 A; SMG §28 Abs6 A; SGMV §1; StPO §281 Abs1 Z11 RechtssatzDem Umstand, wonach es sich bei Kokain um eines der gefährlichsten Suchtgifte handelt, kommt keine zusätzliche erschwerende Bedeutung zu. Da der Gesetzgeber mit § 1 Suchtgift-Grenzmengenverordnung iVm § 28 Abs 6 SMG das dem Kokain beigemessene Gefährdungspotenzial bereits in der die Strafdrohung des § 28 Abs 2 SMG bestimmenden Grenzmenge berücksichtigt, verstößt dessen aggravierende Bewertung bei der Strafbemessung gegen das im § 32 Abs 2 erster Satz StGB verankerte Doppelverwertungsverbot.Dem Umstand, wonach es sich bei Kokain um eines der gefährlichsten Suchtgifte handelt, kommt keine zusätzliche erschwerende Bedeutung zu. Da der Gesetzgeber mit Paragraph eins, Suchtgift-Grenzmengenverordnung in Verbindung mit Paragraph 28, Absatz 6, SMG das dem Kokain beigemessene Gefährdungspotenzial bereits in der die Strafdrohung des Paragraph 28, Absatz 2, SMG bestimmenden Grenzmenge berücksichtigt, verstößt dessen aggravierende Bewertung bei der Strafbemessung gegen das im Paragraph 32, Absatz 2, erster Satz StGB verankerte Doppelverwertungsverbot. EntscheidungstexteTE OGH 2003-11-18 14 Os 134/03 TE OGH 2004-03-03 13 Os 10/04 TE OGH 2004-04-14 14 Os 29/04 Ähnlich; Beisatz: Hier: Der Umstand, dass der Angeklagte keine "harten" Drogen in Verkehr setzte, wird bereits durch das den inkriminierten Suchtgiften beigemessene individuelle Gefährdungspotenzial in der die Strafdrohung des § 28 Abs 2 SMG bestimmenden Grenzmenge (§ 28 Abs 6 SMG iVm § 1 Suchtgift-Grenzmengen-VO) berücksichtigt, sodass dessen neuerliche mildernde Bewertung bei der Strafbemessung gegen das im § 32 Abs 2 erster Satz StGB verankerte Doppelverwertungsverbot verstoßen würde. (T1)Ähnlich; Beisatz: Hier: Der Umstand, dass der Angeklagte keine "harten" Drogen in Verkehr setzte, wird bereits durch das den inkriminierten Suchtgiften beigemessene individuelle Gefährdungspotenzial in der die Strafdrohung des Paragraph 28, Absatz 2, SMG bestimmenden Grenzmenge (Paragraph 28, Absatz 6, SMG in Verbindung mit Paragraph eins, Suchtgift-Grenzmengen-VO) berücksichtigt, sodass dessen neuerliche mildernde Bewertung bei der Strafbemessung gegen das im Paragraph 32, Absatz 2, erster Satz StGB verankerte Doppelverwertungsverbot verstoßen würde. (T1) TE OGH 2004-05-25 14 Os 11/04 TE OGH 2004-11-16 14 Os 123/04 Auch TE OGH 2007-12-13 12 Os 146/07y TE OGH 2014-11-27 12 Os 65/14x Auch; Beis ähnlich wie T1 TE OGH 2017-03-02 12 Os 140/16d Auch; Beisatz: Da der Gesetzgeber der dem Handel und sonstigem Umgang mit Suchtgiften innewohnenden Gefährlichkeit bereits durch die aus §§ 27 bis 28a SMG ersichtlichen Strafdrohungen Rechnung getragen hat und das von einzelnen Suchtgiften ausgehende unterschiedliche Gefährdungspotenzial durch § 1 der Suchtgift-Grenzmengenverordnung iVm § 28b SMG berücksichtigt wird, verstößt die pauschale aggravierende Bewertung der Gefährlichkeit von Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz bei der Strafbemessung gegen das im § 32 Abs 2 erster Satz StGB verankerte Doppelverwertungsverbot. (T2)Auch; Beisatz: Da der Gesetzgeber der dem Handel und sonstigem Umgang mit Suchtgiften innewohnenden Gefährlichkeit bereits durch die aus Paragraphen 27 bis 28 a SMG ersichtlichen Strafdrohungen Rechnung getragen hat und das von einzelnen Suchtgiften ausgehende unterschiedliche Gefährdungspotenzial durch Paragraph eins, der Suchtgift-Grenzmengenverordnung in Verbindung mit Paragraph 28 b, SMG berücksichtigt wird, verstößt die pauschale aggravierende Bewertung der Gefährlichkeit von Verstößen gegen das Suchtmittelgesetz bei der Strafbemessung gegen das im Paragraph 32, Absatz 2, erster Satz StGB verankerte Doppelverwertungsverbot. (T2) TE OGH 2017-07-04 11 Os 9/17h Vgl TE OGH 2017-09-13 11 Os 85/17k Vgl TE OGH 2018-05-22 11 Os 29/18a Beis wie T2; Beis wie T4 TE OGH 2018-07-05 12 Os 2/18p Auch; Beis wie T2 TE OGH 2022-08-18 12 Os 55/22p Vgl European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2003:RS0102874

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.