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OGH Rechtssatz RS0118606 (5Ob270/03x)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0118606 Entscheidungsdatum09.12.2003 Geschäftszahl5Ob270/03x; 1Ob74/14k; 2Ob37/20k NormABGB §1463; ABGB §1493 RechtssatzDa die Ersitzung ein äußerbücherliches Recht entstehen lässt, ist die (mögliche) Kenntnis des Besitzers vom fehlenden Bucheintrag des in Anspruch genommenen Rechts kein Indiz für dessen Schlechtgläubigkeit. Auch die Indizwirkung der Unterlassung eines Bucheintrags durch den Rechtsnachfolger des Besitzers bzw eines Bemühens darum ist zu schwach, wäre doch sonst die gesetzlich vorgesehene Fortsetzung des Ersitzungsbesitzes (§ 1493 ABGB) bei Grunddienstbarkeiten fast regelmäßig in Frage gestellt.Da die Ersitzung ein äußerbücherliches Recht entstehen lässt, ist die (mögliche) Kenntnis des Besitzers vom fehlenden Bucheintrag des in Anspruch genommenen Rechts kein Indiz für dessen Schlechtgläubigkeit. Auch die Indizwirkung der Unterlassung eines Bucheintrags durch den Rechtsnachfolger des Besitzers bzw eines Bemühens darum ist zu schwach, wäre doch sonst die gesetzlich vorgesehene Fortsetzung des Ersitzungsbesitzes (Paragraph 1493, ABGB) bei Grunddienstbarkeiten fast regelmäßig in Frage gestellt.

EntscheidungstexteTE OGH 2003-12-09 5 Ob 270/03x TE OGH 2014-05-22 1 Ob 74/14k Auch TE OGH 2020-08-06 2 Ob 37/20k Vgl European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118606

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