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7R26/04a

RIS Dokument GerichtLG für ZRS Graz RechtssatznummerRGZ0000006 Entscheidungsdatum31.03.2004 Geschäftszahl7R26/04a NormZPO §180 Abs2; ZPO §257 Abs2 RechtssatzDer einer Partei erteilte richterliche Auftrag nach § 180 Abs 2 ZPO, Vorbringen mittels eines innerhalb einer bestimmten Frist einzubringenden vorbereitenden Schriftsatzes zu erstatten, kann zur Zurückweisung des nicht fristgerecht erstatteten Vorbringens bei nicht gehöriger Entschuldigung führen. Dies gilt auch für Aufträge, die nach § 257 Abs 2 ZPO zur Vorbereitung der ersten mündlichen Verhandlung erteilt werden.Der einer Partei erteilte richterliche Auftrag nach Paragraph 180, Absatz 2, ZPO, Vorbringen mittels eines innerhalb einer bestimmten Frist einzubringenden vorbereitenden Schriftsatzes zu erstatten, kann zur Zurückweisung des nicht fristgerecht erstatteten Vorbringens bei nicht gehöriger Entschuldigung führen. Dies gilt auch für Aufträge, die nach Paragraph 257, Absatz 2, ZPO zur Vorbereitung der ersten mündlichen Verhandlung erteilt werden.

EntscheidungstexteTE LG für ZRS Graz 2004-03-31 7 R 26/04a

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