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9Ra44/04p

RIS Dokument GerichtOLG Wien RechtssatznummerRW0000618 Entscheidungsdatum21.04.2004 Geschäftszahl9Ra44/04p; 9Ra53/21m NormRATG TP3A RechtssatzKlagen auf Zuerkennung von Kündigungsentschädigung sind nach TP 3A RATG zu honorieren.

EntscheidungstexteTE OLG Wien 2004-04-21 9 Ra 44/04p TE OLG Wien 2021-06-25 9 Ra 53/21m Beisatz: Hier: Auf § 1162b ABGB gestützter (Schadenersatz-)Anspruch eines vorzeitig aus dem Lehrverhältnis ausgetretenen Lehrlings auf Kündigungsentschädigung. (T1)Beisatz: Hier: Auf Paragraph 1162 b, ABGB gestützter (Schadenersatz-)Anspruch eines vorzeitig aus dem Lehrverhältnis ausgetretenen Lehrlings auf Kündigungsentschädigung. (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OLG0009:2004:RW0000618

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