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Europaius

3Ob227/04k

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum24.11.2004 Geschäftszahl3Ob227/04k NormAußStrG aF §125 A;

ABGB §726;

RechtssatzAuch wenn ein testamentarisch eingesetzter Erbe vorhanden ist und eine Erbserklärung abgegeben hat, ist eine damit konkurrierende Erbserklärung eines Legatars, der Erbunwürdigkeit des Testamentserben behauptet und sein Erbrecht aus § 726 ABGB ableitet, zu Gericht anzunehmen.Auch wenn ein testamentarisch eingesetzter Erbe vorhanden ist und eine Erbserklärung abgegeben hat, ist eine damit konkurrierende Erbserklärung eines Legatars, der Erbunwürdigkeit des Testamentserben behauptet und sein Erbrecht aus Paragraph 726, ABGB ableitet, zu Gericht anzunehmen.

EntscheidungstexteTE OGH 2004/11/24 3 Ob 227/04k Veröff: SZ 2004/170 RechtssatznummerRS0119593

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