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OGH Rechtssatz RS0119743 (7Ob253/04p u. a.)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0119743 Entscheidungsdatum25.06.2024 Geschäftszahl7Ob253/04p; 7Ob96/05a; 3Ob131/19i; 4Ob191/23a NormZPO §179 ZPO idF BGBl I 2002/76 §180ZPO in der Fassung BGBl römisch eins 2002/76 §180 ZPO idF BGBl I 2002/76 §182aZPO in der Fassung BGBl römisch eins 2002/76 §182a ZPO idF BGBl I 2002/76 §258ZPO in der Fassung BGBl römisch eins 2002/76 §258 RechtssatzDie Präklusion des Vorbringens iSd § 179 ZPO greift erst nach der Erörterung des Sach- und Rechtsvorbringens der Parteien in der vorbereitenden Tagsatzung (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) ein. Denn die Parteien können in der Tagsatzung nach § 258 ZPO noch ergänzendes Vorbringen und Beweisanbot erstatten, auch wenn sie dazu im Einzelfall bereits zu einem früheren Zeitpunkt (etwa in der Klagebeantwortung oder in einem Schriftsatz) Gelegenheit gehabt hätten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob dieses Vorbringen zu Beginn der vorbereitenden Tagsatzung oder erst nach Beginn des Beweisverfahrens in der vorbereitenden Tagsatzung erstattet wird.Die Präklusion des Vorbringens iSd Paragraph 179, ZPO greift erst nach der Erörterung des Sach- und Rechtsvorbringens der Parteien in der vorbereitenden Tagsatzung (bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen) ein. Denn die Parteien können in der Tagsatzung nach Paragraph 258, ZPO noch ergänzendes Vorbringen und Beweisanbot erstatten, auch wenn sie dazu im Einzelfall bereits zu einem früheren Zeitpunkt (etwa in der Klagebeantwortung oder in einem Schriftsatz) Gelegenheit gehabt hätten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob dieses Vorbringen zu Beginn der vorbereitenden Tagsatzung oder erst nach Beginn des Beweisverfahrens in der vorbereitenden Tagsatzung erstattet wird.

EntscheidungstexteTE OGH 2005-01-12 7 Ob 253/04p Veröff: SZ 2005/3 TE OGH 2005-05-25 7 Ob 96/05a Auch; Beisatz: Diese Grundsätze gelten auch für die in § 180 Abs 2 ZPO idF BGBl 1002/76 genannten Aufträge. (T1)Auch; Beisatz: Diese Grundsätze gelten auch für die in Paragraph 180, Absatz 2, ZPO in der Fassung BGBl 1002/76 genannten Aufträge. (T1) TE OGH 2020-04-08 3 Ob 131/19i Beis wie T1 TE OGH 2024-06-25 4 Ob 191/23a vgl European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119743

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