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Europaius

1Ob295/04w

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum25.01.2005 Geschäftszahl1Ob295/04w NormEO §138;

ABGB §458;

ZPO §502 HIII5;

RechtssatzDie Frage, ob dem vormaligen (in Ansehung der betriebenen Forderung nicht zur Gänze befriedigten) Hypothekar und späteren Ersteher der mit dem Pfandrecht belasteten Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren ein Beseitigungsanspruch auf Grund einer "Pfandverschlechterungsklage" analog § 458 ABGB zusteht, ist an sich als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des §502 Abs1 ZPO zu beurteilen.Die Frage, ob dem vormaligen (in Ansehung der betriebenen Forderung nicht zur Gänze befriedigten) Hypothekar und späteren Ersteher der mit dem Pfandrecht belasteten Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren ein Beseitigungsanspruch auf Grund einer "Pfandverschlechterungsklage" analog Paragraph 458, ABGB zusteht, ist an sich als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des §502 Abs1 ZPO zu beurteilen.

EntscheidungstexteTE OGH 2005/01/25 1 Ob 295/04w RechtssatznummerRS0119731

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.