dem HKÜ und der Frage des Bestehens eines (Mit-)Sorgerechts
dem anzuwendenden Sachrecht knüpft Art 3 HKÜ unmissverständlich an den Zeitpunkt unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten des Kindes an.Bei der Beurteilung der Widerrechtlichkeit der Verbringung von Kindern
dem HKÜ und der Frage des Bestehens eines (Mit-)Sorgerechts
dem anzuwendenden Sachrecht knüpft Artikel 3, HKÜ unmissverständlich an den Zeitpunkt unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten des Kindes an. EntscheidungstexteTE OGH 2005-05-11 3 Ob 89/05t TE OGH 2008-09-30 1 Ob 167/08b Vgl auch; Beisatz: Zum Schweizer Sachrecht; Widerrechtlichkeit der Verbringung verneint. (T1) Beisatz: Die Anordnung einer vorsorglichen Maßnahme im Rahmen eines Eheschutzverfahrens, bei der die Obhut über das Kind einstweilen auf den einen Elternteil übertragen wird bewirkt, dass diesem unabhängig vom Einverständnis des anderen Elternteils das Recht zusteht, über den Ort der Unterbringung des Kindes zu entscheiden. (T2) Beisatz: Die Beurteilung, ob eine Verbringung widerrechtlich im Sinne des Art 3 HKÜ ist, haben die Behörden des Entführungsstaats autonom vorzunehmen. (T3)Beisatz: Die Beurteilung, ob eine Verbringung widerrechtlich im Sinne des Artikel 3, HKÜ ist, haben die Behörden des Entführungsstaats autonom vorzunehmen. (T3) TE OGH 2009-05-12 5 Ob 47/09m Vgl auch; Beisatz: Das Verbringen eines Kindes ist gemäß dem HKÜ dann rechtswidrig, wenn dadurch das gemeinsame Sorgerecht einer Person
der Rechtsordnung des zuvor gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes verletzt oder das Besuchsrecht eines Elternteils durch die Außerlandesschaffung des Kindes praktisch unmöglich gemacht wird. (T4) Veröff: SZ 2009/64 TE OGH 2009-10-13 1 Ob 176/09b Vgl auch; Beis wie T3; Beisatz:
HKÜ ist nur die Frage, welcher Person das Sorgerecht zusteht,
dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem das Kind unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, nicht aber auch die Frage, ob das Verbringen oder Zurückhalten in Verletzung dieses Sorgerechts als widerrechtlich anzusehen ist. (T5) Beisatz: Vom Standpunkt des Übereinkommens aus ist das Verbringen eines Kindes durch einen der gemeinsam Sorgeberechtigten ohne Genehmigung des anderen -unabhängig vom in Ansehung des Innehabens des Sorgerechts anzuwendenden nationalen Recht- widerrechtlich. Die spezifische staatsvertragliche Widerrechtlichkeit ist in diesen Fällen zwar möglicherweise nicht das Ergebnis einer gesetzwidrigen Handlung, sondern des Umstands, dass dieses Verhalten die durch das Gesetz ebenfalls geschützten Rechte des anderen Elternteils missachtet und ihre normale Ausübung unterbricht. (T6) Beisatz: Hier: Zum französischen Sachrecht. (T7) TE OGH 2010-02-11 5 Ob 260/09k Vgl; Beisatz: Die Widerrechtlichkeit des Verbringens und Zurückhaltens eines Kindes
lit a und b HKÜ ergibt sich maßgeblich daraus, ob dem anderen Elternteil im Zeitpunkt des Verbringens der Kinder in den Zufluchtsstaat ein (Mit-)Sorgerecht zustand. (T8)Vgl; Beisatz: Die Widerrechtlichkeit des Verbringens und Zurückhaltens eines Kindes
, Litera a und b HKÜ ergibt sich maßgeblich daraus, ob dem anderen Elternteil im Zeitpunkt des Verbringens der Kinder in den Zufluchtsstaat ein (Mit-)Sorgerecht zustand. (T8) TE OGH 2011-01-25 1 Ob 219/10b Auch; Beis wie T1; Beis wie T3; Beis wie T5 nur:
HKÜ ist die Frage, welcher Person das Sorgerecht zusteht,
dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem das Kind unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. (T9)Auch; Beis wie T1; Beis wie T3; Beis wie T5 nur:
, HKÜ ist die Frage, welcher Person das Sorgerecht zusteht,
dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem das Kind unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. (T9) Beis wie T8 TE OGH 2011-07-18 6 Ob 103/11g Vgl auch; Beisatz: Hier: „Unzulässiges Vorbringen“
dem ESÜ. (T10) Beisatz: Hier: Dänisches Recht. (T11) Veröff: SZ 2011/93 TE OGH 2014-10-09 6 Ob 167/14y Auch TE OGH 2016-06-27 6 Ob 123/16f Auch; Beis wie T9; Beisatz: Hier: Alleinige Obsorgeberechtigung eines mit Urteil des Regierungsamts Budapest bestellten Amtsvormunds. (T12) TE OGH 2019-05-23 6 Ob 89/19k Auch; Beisatz: Hier: Aufenthaltsbestimmung
polnischem Recht. (T13) TE OGH 2022-09-28 7 Ob 100/22i Vgl; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Die beklagte, mit dem klagenden Vater gemeinsam obsorgeberechtigte, Mutter verbrachte das gemeinsame, damals noch nicht zwei Jahre alte Kind aus den USA
Österreich. (T14) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119948
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.