10Ob58/05k
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum28.06.2005 Geschäftszahl10Ob58/05k NormABGB §1360;
Rechtssatz§ 1360 ABGB ist auf die Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters einer OHG analog anzuwenden.Paragraph 1360, ABGB ist auf die Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters einer OHG analog anzuwenden.
EntscheidungstexteTE OGH 2005/06/28 10 Ob 58/05k Veröff: SZ 2005/94 RechtssatznummerRS0120117