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10Ob58/05k

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum28.06.2005 Geschäftszahl10Ob58/05k NormABGB §1360;

Rechtssatz§ 1360 ABGB ist auf die Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters einer OHG analog anzuwenden.Paragraph 1360, ABGB ist auf die Haftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters einer OHG analog anzuwenden.

EntscheidungstexteTE OGH 2005/06/28 10 Ob 58/05k Veröff: SZ 2005/94 RechtssatznummerRS0120117

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.