1Ob82/05y
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum31.01.2006 Geschäftszahl1Ob82/05y NormABGB §1039;
ABGB §1041 A4; oö FischereiG §1 Abs3;
EGZPO ArtXLII Abs1 IDa;
RechtssatzEinem Fischereiberechtigten als Gläubiger eines Verwendungsanspruchs durch Wertersatz steht gegen den Bereicherten analog § 1039 ABGB ein Rechnungslegungsanspruch zu.Einem Fischereiberechtigten als Gläubiger eines Verwendungsanspruchs durch Wertersatz steht gegen den Bereicherten analog Paragraph 1039, ABGB ein Rechnungslegungsanspruch zu.
EntscheidungstexteTE OGH 2006/01/31 1 Ob 82/05y Veröff: SZ 2006/13 RechtssatznummerRS0120589