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Europaius

1Ob82/05y

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum31.01.2006 Geschäftszahl1Ob82/05y NormABGB §1039;

ABGB §1041 A4; oö FischereiG §1 Abs3;

EGZPO ArtXLII Abs1 IDa;

RechtssatzEinem Fischereiberechtigten als Gläubiger eines Verwendungsanspruchs durch Wertersatz steht gegen den Bereicherten analog § 1039 ABGB ein Rechnungslegungsanspruch zu.Einem Fischereiberechtigten als Gläubiger eines Verwendungsanspruchs durch Wertersatz steht gegen den Bereicherten analog Paragraph 1039, ABGB ein Rechnungslegungsanspruch zu.

EntscheidungstexteTE OGH 2006/01/31 1 Ob 82/05y Veröff: SZ 2006/13 RechtssatznummerRS0120589

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.