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OGH Rechtssatz RS0120857 (6Ob64/06i)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0120857 Entscheidungsdatum06.04.2006 Geschäftszahl6Ob64/06i NormEO §354 IA; EO §367; GmbHG §26 Abs1; HGB §16 RechtssatzGemäß § 367 EO bietet ein Exekutionstitel, in dem die Verpflichtung zur Anmeldung ausgesprochen wird, eine Grundlage für die Eintragung in das Firmenbuch; er ersetzt die Anmeldung. Für den Rückgriff auf § 354 EO besteht keine Grundlage.Gemäß Paragraph 367, EO bietet ein Exekutionstitel, in dem die Verpflichtung zur Anmeldung ausgesprochen wird, eine Grundlage für die Eintragung in das Firmenbuch; er ersetzt die Anmeldung. Für den Rückgriff auf Paragraph 354, EO besteht keine Grundlage.

EntscheidungstexteTE OGH 2006-04-06 6 Ob 64/06i Beisatz: Auch kann aus der Qualifikation der Anmeldung nach § 26 Abs 1 GmbHG als Wissenserklärung nicht auf die Unanwendbarkeit des § 367 EO geschlossen werden. (T1)Beisatz: Auch kann aus der Qualifikation der Anmeldung nach Paragraph 26, Absatz eins, GmbHG als Wissenserklärung nicht auf die Unanwendbarkeit des Paragraph 367, EO geschlossen werden. (T1)

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