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21R159/06z

RIS Dokument GerichtLG St. Pölten Entscheidungsdatum18.05.2006 Geschäftszahl21R159/06z NormABGB §924;

RechtssatzFertigmörtel in Pulverform ist eine Sache, die bestimmungsgemäß nach ihrer Ablieferung durch Vermischung, Verarbeitung, Aushärtung sowie statische und Witterungseinflüsse diversen Veränderungen ausgesetzt ist, daher lässt ein aufgetretener Mangel am Endprodukt, mag er auch innerhalb der 6-Monatsfrist des § 924 ABGB aufgetreten sein, nach der Art der Sache bzw. auch des Mangels nicht die Vermutung zu, dass ein Mangel des Ursprungsprodukts überhaupt und zudem bereits bei Übergabe des Produkts vorhanden gewesen wäre.Fertigmörtel in Pulverform ist eine Sache, die bestimmungsgemäß nach ihrer Ablieferung durch Vermischung, Verarbeitung, Aushärtung sowie statische und Witterungseinflüsse diversen Veränderungen ausgesetzt ist, daher lässt ein aufgetretener Mangel am Endprodukt, mag er auch innerhalb der 6-Monatsfrist des Paragraph 924, ABGB aufgetreten sein, nach der Art der Sache bzw. auch des Mangels nicht die Vermutung zu, dass ein Mangel des Ursprungsprodukts überhaupt und zudem bereits bei Übergabe des Produkts vorhanden gewesen wäre.

EntscheidungstexteTE LG St. Pölten 2006/05/18 21 R 159/06z RechtssatznummerRSP0000054

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