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OGH Rechtssatz RS0120933 (8ObA38/06f u. a.)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0120933 Entscheidungsdatum24.02.2026 Geschäftszahl8ObA38/06f; 6Ob237/24g NormGmbHG §74 ZPO §502 Abs1 HIII2 RechtssatzDer Gesellschafter hat, um eine „Umqualifizierung" in Eigenkapitalersatz zu vermeiden, das stehengelassene Kapital abzuziehen bzw die Forderung ernsthaft und aktiv gleich einem Fremdgläubiger zu betreiben. Welche Maßnahme aber als aktives Betreiben gleich einem Fremdgläubiger anzusehen ist, kann nur unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls beurteilt werden.

EntscheidungstexteTE OGH 2006-06-19 8 ObA 38/06f TE OGH 2026-02-24 6 Ob 237/24g vgl European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120933

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