RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0121187 Entscheidungsdatum18.03.2026 Geschäftszahl6Ob140/06s; 7Ob201/05t; 10Ob70/07b; 3Ob12/09z; 7Ob230/08m; 9Ob81/08i; 4Ob59/09v; 2Ob1/09z; 2Ob215/10x; 7Ob44/13s; 10Ob28/14m; 5Ob118/13h; 7Ob53/14s; 6Ob162/15i; 9Ob26/15m; 1Ob146/15z; 7Ob5/16k; 2Ob20/15b; 9Ob31/15x; 10Ob74/15b; 6Ob120/15p; 6Ob242/15d; 1Ob192/16s; 6Ob233/15f; 2Ob155/16g; 5Ob33/18s; 7Ob242/18s; 3Ob46/19i; 8Ob144/18m; 1Ob162/20k; 5Ob15/20x; 8Ob105/20d; 5Ob103/21i; 8Ob108/21x; 4Ob62/22d; 4Ob59/22p; 2Ob139/22p; 6Ob62/22v; 3Ob155/22y; 7Ob160/22p; 9Ob88/22i; 9Ob106/22m; 5Ob169/22x; 4Ob235/22w; 4Ob207/22b; 3Ob54/23x; 6Ob215/22v; 3Ob79/23y; 7Ob92/23i; 4Ob74/22v; 4Ob158/23y; 4Ob102/23p; 10Ob23/24s; 10Ob54/24z; 8Ob81/24f; 8Ob74/24a; 7Ob27/25h; 10Ob15/25s; 5Ob191/24k; 6Ob162/24b; 4Ob75/25w; 9Ob69/25z; 6Ob78/25a NormKSchG §6 KSchG §28 RechtssatzMaßgeblich für die Qualifikation einer Klausel als eigenständig im Sinne des § 6 KSchG ist nicht die Gliederung des Klauselwerks; es können vielmehr auch zwei unabhängige Regelungen in einem Punkt oder sogar in einem Satz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein. Es kommt vielmehr darauf an, ob ein materiell eigenständiger Regelungsbereich vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn die Bestimmungen isoliert voneinander wahrgenommen werden können. Die hier inkriminierte Klausel enthält zwei derart materiell eigenständige Regelungsbereiche, nämlich einerseits die Frage der vollständigen Übernahme des Geräts und andererseits die Kenntnisnahme der Gewährleistungshinweise. Eine isolierte Betrachtungsweise ist daher zulässig.Maßgeblich für die Qualifikation einer Klausel als eigenständig im Sinne des Paragraph 6, KSchG ist nicht die Gliederung des Klauselwerks; es können vielmehr auch zwei unabhängige Regelungen in einem Punkt oder sogar in einem Satz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein. Es kommt vielmehr darauf an, ob ein materiell eigenständiger Regelungsbereich vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn die Bestimmungen isoliert voneinander wahrgenommen werden können. Die hier inkriminierte Klausel enthält zwei derart materiell eigenständige Regelungsbereiche, nämlich einerseits die Frage der vollständigen Übernahme des Geräts und andererseits die Kenntnisnahme der Gewährleistungshinweise. Eine isolierte Betrachtungsweise ist daher zulässig. EntscheidungstexteTE OGH 2006-08-31 6 Ob 140/06s Veröff: SZ 2006/125 TE OGH 2006-12-11 7 Ob 201/05t Auch; nur: Maßgeblich für die Qualifikation einer Klausel als eigenständig im Sinne des § 6 KSchG ist nicht die Gliederung des Klauselwerks; es können vielmehr auch zwei unabhängige Regelungen in einem Punkt oder sogar in einem Satz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein. Es kommt vielmehr darauf an, ob ein materiell eigenständiger Regelungsbereich vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn die Bestimmungen isoliert voneinander wahrgenommen werden können. (T1)Auch; nur: Maßgeblich für die Qualifikation einer Klausel als eigenständig im Sinne des Paragraph 6, KSchG ist nicht die Gliederung des Klauselwerks; es können vielmehr auch zwei unabhängige Regelungen in einem Punkt oder sogar in einem Satz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten sein. Es kommt vielmehr darauf an, ob ein materiell eigenständiger Regelungsbereich vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn die Bestimmungen isoliert voneinander wahrgenommen werden können. (T1) Beisatz: AGB-Klauseln eines Elektrounternehmens. (T2) TE OGH 2009-01-28 10 Ob 70/07b nur T1; Beisatz: Hier: AGB-Klauseln eines Kreditkartenunternehmens. (T3) TE OGH 2009-05-19 3 Ob 12/09z nur T1; Beisatz: Hier: AGB-Klauseln in Finanzierungsleasingverträgen. (T4) TE OGH 2009-05-13 7 Ob 230/08m Auch; nur T1 TE OGH 2009-09-30 9 Ob 81/08i Auch; nur T1; Beisatz: Hier: AGB-Klauseln einer Emittentin von Teilschuldverschreibungen („Bedingungen der Teilschuldverschreibungen RQ REOP 2007-2013"). (T5) TE OGH 2009-09-08 4 Ob 59/09v Auch; nur T1 TE OGH 2010-04-22 2 Ob 1/09z nur T1; Beis wie T4 Veröff: SZ 2010/41 TE OGH 2012-02-27 2 Ob 215/10x nur T1 Veröff: SZ 2012/20 TE OGH 2013-09-18 7 Ob 44/13s nur T1; Veröff: SZ 2013/85 TE OGH 2014-07-15 10 Ob 28/14m nur T1 TE OGH 2014-07-25 5 Ob 118/13h Vgl auch TE OGH 2015-02-18 7 Ob 53/14s TE OGH 2015-09-23 6 Ob 162/15i Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Preisänderungsklausel eines Bauträgers. (T6) TE OGH 2015-09-24 9 Ob 26/15m Auch TE OGH 2015-12-22 1 Ob 146/15z Auch TE OGH 2016-02-17 7 Ob 5/16k Vgl; Beisatz: Hier: Allgemeine Versicherungsbedingungen L556 und L556/V02 hinsichtlich Lebensversicherungen mit Beitragsrückgewähr betreffend unterjährige Beitragszahlungen. (T7) TE OGH 2016-02-25 2 Ob 20/15b Auch; nur T1; Veröff: SZ 2016/22 TE OGH 2016-04-21 9 Ob 31/15x Auch; nur T1; Beis wie T3 TE OGH 2016-06-07 10 Ob 74/15b Auch; nur T1 TE OGH 2016-07-20 6 Ob 120/15p Auch; nur T1 TE OGH 2016-12-22 6 Ob 242/15d nur T1; Beisatz: Diese Beurteilung hat naturgemäß einzelfallbezogen zu erfolgen, weshalb sie in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage aufwirft. (T8) TE OGH 2016-11-23 1 Ob 192/16s Vgl; Beis wie T8; Beisatz: Hier: AGB‑Klauseln im Reisevermittlungsvertrag; Verbandsklage. (T9) TE OGH 2016-12-22 6 Ob 233/15f Vgl auch TE OGH 2017-12-14 2 Ob 155/16g Auch; nur T1; Veröff: SZ 2017/143 TE OGH 2018-08-28 5 Ob 33/18s Vgl auch TE OGH 2019-02-27 7 Ob 242/18s Auch TE OGH 2019-05-23 3 Ob 46/19i nur T1; Beis wie T8; Beisatz: Hier: Prüfung, ob eine vollständige Unterwerfung unter den Unterlassungsanspruch vorliegt. (T10) TE OGH 2019-11-18 8 Ob 144/18m nur T1; Beisatz: Dabei kommt der sprachlichen Unselbstständigkeit ein gewisses Gewicht zu. (T11) TE OGH 2020-10-20 1 Ob 162/20k Vgl; nur T1; Beis wie T11 TE OGH 2020-10-22 5 Ob 15/20x Vgl; nur T1; Beis wie T11 TE OGH 2021-03-25 8 Ob 105/20d Vgl; Beis wie T1 TE OGH 2021-09-28 5 Ob 103/21i TE OGH 2021-10-22 8 Ob 108/21x Beisatz: Hier: Zusammenfassung von Klauseln mit eigenem Regelungsgehalt im Rahmen einer Verbandsklage. (T12) TE OGH 2022-10-18 4 Ob 62/22d nur T1 TE OGH 2022-10-18 4 Ob 59/22p nur T1 TE OGH 2022-11-22 2 Ob 139/22p nur T1 TE OGH 2022-11-18 6 Ob 62/22v nur T1 TE OGH 2022-11-17 3 Ob 155/22y Vgl; nur T1 TE OGH 2022-12-13 7 Ob 160/22p Beis wie T1; Beisatz: Hier: Risikoausschluss in AGB einer Rechtsschutz-Versicherung. (T13) TE OGH 2023-01-24 9 Ob 88/22i Vgl; nur T1 TE OGH 2023-01-24 9 Ob 106/22m Vgl; nur T1 TE OGH 2023-04-18 5 Ob 169/22x Beisatz wie T1; Beisatz wie T11 TE OGH 2023-04-25 4 Ob 235/22w Beisatz wie T1: Hier: AGB-Klausel zu Wohnungsverkauf, in der Betriebsführungs-Contracting mit (konzernverbundene) Energieabgeber (Fernwärme) vorgegeben wird. (T14) TE OGH 2023-04-25 4 Ob 207/22b vgl; Beisatz: Hier: Mehrere Punkte in Bedingungen, die aufgrund einheitlichen Regelungszwecks als einheitliche Klausel zusammengefasst wurden. (T15) TE OGH 2023-05-25 3 Ob 54/23x vgl; nur T1; Beisatz nur wie T11 Beisatz: Hier: AGB-Klausel eines Fitnessstudio-Vertrags mit zwei unterschiedlichen Alternativen für das außerordentliche Kündigungsrecht der Beklagten (Zahlungsverzug der Kunden trotz Mahnung und Nachfristsetzung sowie Unzustellbarkeit der Mahnung an den Kunden) ist teilbar. (T16) TE OGH 2023-06-28 6 Ob 215/22v vgl; nur T1; Beisatz wie T11 TE OGH 2023-07-19 3 Ob 79/23y nur T1; Beisatz wie T11 Beisatz: Hier: Klausel in Fitnessstudiovertrag, die zwei unterschiedliche Alternativen für das außerordentliche Kündigungsrecht regelt. Selbständigkeit bejaht. (T17) TE OGH 2023-09-27 7 Ob 92/23i nur T1 Beisatz: Hier: Versicherungsbedingungen, in denen demonstrative Aufzählung von Rechtsmaterien in einer Risikoausschlussklausel offensichtlich auf den zuvor erklärten allgemeinen Ausschluss für Akte der Hoheitsverwaltung Bezug nimmt, sodass von einer einheitlichen Klausel auszugehen ist. (T18) TE OGH 2023-10-17 4 Ob 74/22v Beisatz wie T1: Hier: Da der erste Satz der Klausel ausdrücklich (nur) den Regelfall formuliert, kann er nicht ohne eine Umschreibung bestehen, welchen Umständen welche abweichende Bestimmung(en) gelten sollen. Satz 1 kann daher nach Wegfall des Satz 2 nicht allein bestehen. (T19) TE OGH 2024-03-19 4 Ob 158/23y Beisatz wie T1; Beisatz wie T11 Beisatz: Hier: Klauseln in einem Bauträgervertrag iSd BTVG. (T20) Beisatz: Grundsätzlich könnten eine Regelung über die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung auf das Treuhandkonto einerseits und eine Regelung der Auszahlungsbedingungen für den Treuhänder andererseits zwei eigenständige Klauseln bilden, auch wenn sie in einem Satz erfolgen. Im vorliegenden Fall jedoch würde die Streichung der Auszahlungsbedingungen für den Treuhänder dazu führen, dass nur eine Pflicht des Käufers zur bedingungsfreien Zahlung des Kaufpreises auf das Treuhandkonto übrig bleibt – ohne Regelung, unter welchen Bedingungen der Treuhänder Auszahlungen vornehmen kann. (T21) Beisatz: Klausel zur Auszahlung der Haftrücklassrate gegen Beistellung einer Haftrücklassgarantie: Satz 2 der Klausel könnte schon deshalb nicht selbständig bestehen, weil die Verwendung des Demonstrativpronomens „diese“ einen vorhergehenden Passus erfordert, auf den verwiesen werden kann. Andernfalls bliebe hier unklar, von welcher Garantie überhaupt die Rede ist. (T22) TE OGH 2024-06-25 4 Ob 102/23p nur T1 TE OGH 2024-09-10 10 Ob 23/24s nur T1; Beisatz wie T11 TE OGH 2024-12-17 10 Ob 54/24z vgl; Beisatz wie T11 TE OGH 2025-02-27 8 Ob 81/24f nur T1; Beisatz wie T11 Beisatz: Hier: Wertsicherungsklausel im Mietvertrag (T23) TE OGH 2025-02-27 8 Ob 74/24a nur T1; nur T11 Beisatz: Hier: Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern für den Abschluss von Wohnungsmietverträgen im Teilanwendungsbereich des MRG. (T24) TE OGH 2025-04-22 7 Ob 27/25h nur T1; Beisatz wie T11 Beisatz: Hier: Art 21.1.3 AUVB. (T25)Beisatz: Hier: Artikel 21 Punkt eins Punkt 3, AUVB. (T25) TE OGH 2025-07-30 10 Ob 15/25s nur T1 TE OGH 2025-06-25 5 Ob 191/24k Beisatz: Hier: Verbandsverfahren zu einer Klausel (Klausel 8) in einem Kreditkartenvertrag betreffend Zahlungsanweisungen des Inhabers einer Kreditkarte in Fremdwährungen. (T26) TE OGH 2025-08-13 6 Ob 162/24b vgl; nur T1; Beisatz wie T11 Beisatz: Hier: Verbandsverfahren zu einer Klausel, nach der der Mieter die vorübergehende Benützung und die Veränderung seines Mietgegenstandes zuzulassen hat, wenn und soweit dies zur Durchführung von Erhaltungs- oder Verbesserungsarbeiten an allgemeinen Teilen des Hauses oder zur Behebung ernster Schäden des Hauses oder zur Erhaltung einer mitvermieteten Heiztherme, eines mitvermieteten Warmwasserboilers oder eines sonstigen mitvermieteten Wärmebereitungsgeräts in seinem oder in einem anderen Mietgegenstand notwendig oder zweckmäßig ist. (T27) TE OGH 2025-12-16 4 Ob 75/25w vgl; nur T1; Beisatz wie T11 TE OGH 2025-11-20 9 Ob 69/25z vgl; nur T1 TE OGH 2026-03-18 6 Ob 78/25a vgl; Beisatz wie T1 Beisatz: Hier: Zur Frage der Eigenständigkeit der Regelung eines Ersatzindex in einem Mietvertrag. (T28) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121187
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