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9ObA130/05s

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum27.09.2006 Geschäftszahl9ObA130/05s NormArbVG §110 Abs5; GmbHG §29 RechtssatzWird für eine GmbH ohne gesetzliche Verpflichtung ein Aufsichtsrat bestellt, sind dennoch die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, zu denen auch § 110 ArbVG über die Entsendung von Arbeitnehmervertretern zählt. Dies gilt auch dann, wenn ein anders bezeichnetes Gremium (hier: „Verwaltungsrat") geschaffen wird, diesem jedoch die Kernkompetenzen eines Aufsichtsrats zugeordnet werden.Wird für eine GmbH ohne gesetzliche Verpflichtung ein Aufsichtsrat bestellt, sind dennoch die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten, zu denen auch Paragraph 110, ArbVG über die Entsendung von Arbeitnehmervertretern zählt. Dies gilt auch dann, wenn ein anders bezeichnetes Gremium (hier: „Verwaltungsrat") geschaffen wird, diesem jedoch die Kernkompetenzen eines Aufsichtsrats zugeordnet werden.

EntscheidungstexteTE OGH 2006/09/27 9 ObA 130/05s Veröff: SZ 2006/138 RechtssatznummerRS0121278

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