RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0122125 Entscheidungsdatum23.07.2025 Geschäftszahl7Ob85/07m; 4Ob208/08d; 6Ob142/09i; 6Ob247/08d; 8Ob123/09k; 6Ob134/10i; 7Ob54/13m; 10Ob52/18x; 5Ob115/19a; 4Ob177/21i; 7Ob160/22p; 6Ob68/24d; 6Ob193/23k; 3Ob200/24v NormZPO §502 Abs5 Z3 IZPO §502 Abs5 Z3 römisch eins KSchG §29 RechtssatzVerbands-Musterklagen können auch nach § 502 Abs 5 Z 3 ZPO nur solche Ansprüche zum Gegenstand haben, die (rechtswirksam) abgetreten werden können.Verbands-Musterklagen können auch nach Paragraph 502, Absatz 5, Ziffer 3, ZPO nur solche Ansprüche zum Gegenstand haben, die (rechtswirksam) abgetreten werden können. EntscheidungstexteTE OGH 2007-05-09 7 Ob 85/07m Angesichts der wirksamen Zessionsbeschränkung nach Art 11 Punkt 1 ARB 2000 ist diese Voraussetzung hier nicht erfüllt. (T1)Angesichts der wirksamen Zessionsbeschränkung nach Artikel 11, Punkt 1 ARB 2000 ist diese Voraussetzung hier nicht erfüllt. (T1) TE OGH 2009-02-24 4 Ob 208/08d Auch; Beisatz: .... und die in den Wahrnehmungsbereich des klagenden Verbands fallen. (T2) TE OGH 2009-09-18 6 Ob 142/09i Vgl auch; Beisatz: Dass die Geltendmachung von Ansprüchen eines Verbrauchers im Zusammenhang mit einem behaupteten Verstoß gegen Informationspflichten eines Reisevermittlers in den Wirkungskreis der klagenden Partei fällt, kann jedoch keinem Zweifel unterliegen. (T3) TE OGH 2009-12-17 6 Ob 247/08d Beisatz: Die Anwendbarkeit dieser Bestimmung erstreckt sich auf alle abtretbaren Ansprüche, deren Wahrnehmung in den Aufgabenbereich der im § 29 KSchG genannten Verbände fällt. (T4)Beisatz: Die Anwendbarkeit dieser Bestimmung erstreckt sich auf alle abtretbaren Ansprüche, deren Wahrnehmung in den Aufgabenbereich der im Paragraph 29, KSchG genannten Verbände fällt. (T4) Bem: Hier: Abtretbarkeit des immateriellen Schadenersatzanspruchs nach § 33 Abs 1 DSG bejaht. (T5)Bem: Hier: Abtretbarkeit des immateriellen Schadenersatzanspruchs nach Paragraph 33, Absatz eins, DSG bejaht. (T5) TE OGH 2010-05-19 8 Ob 123/09k Beis wie T2; Beisatz: Die Abtretung des bloßen Anspruchs, eine (negative) Feststellungsklage zu erheben, läuft auf die Übertragung eines reinen Prozessführungsrechts hinaus und ist daher nicht wirksam möglich. (T6); Veröff: SZ 2010/56 TE OGH 2010-09-01 6 Ob 134/10i Auch TE OGH 2013-04-17 7 Ob 54/13m Vgl; Beisatz: Beurteilung der Zulässigkeit der Revision gemäß § 502 Abs 5 Z 3 ZPO ungeachtet des Streitwerts. (T7)Vgl; Beisatz: Beurteilung der Zulässigkeit der Revision gemäß Paragraph 502, Absatz 5, Ziffer 3, ZPO ungeachtet des Streitwerts. (T7) TE OGH 2018-10-23 10 Ob 52/18x Beisatz: Hier: Abtretbarer Anspruch auf Rückforderung eines Entgelts für eine Bargeldbehebung an einem Geldausgabeautomaten eines Drittanbieters. (T8) TE OGH 2019-09-24 5 Ob 115/19a Vgl; Beis wie T7 TE OGH 2021-12-16 4 Ob 177/21i Vgl; Beis wie T7 TE OGH 2022-12-13 7 Ob 160/22p Beisatz: Hier: Unzulässigkeit der Abtretung sowohl bloß des Feststellungsanspruchs auf Deckung durch den Versicherungsnehmer, als auch des Freistellungsanspruchs. (T9) TE OGH 2024-06-18 6 Ob 68/24d vgl; Beisatz: Hier: Ansprüche aus Genossenschaftsverhältnis samt genossenschaftlichem Nutzungsvertrag. (T10) TE OGH 2024-09-20 6 Ob 193/23k TE OGH 2025-07-23 3 Ob 200/24v vgl; Beisatz nur wie T7 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122125
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.