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OGH Rechtssatz RS0122744 (16Ok4/07)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0122744 Entscheidungsdatum12.09.2007 Geschäftszahl16Ok4/07 NormKartG 2005 §30 StGB §34 RechtssatzDie Frage der Bemessung einer Geldbuße ist im KartG abschließend geregelt. Es besteht keine planwidrige, ergänzungsbedürftige Unvollkommenheit des Gesetzes (Lückenfüllung durch Analogieschluss zu § 34 StGB verneint).Die Frage der Bemessung einer Geldbuße ist im KartG abschließend geregelt. Es besteht keine planwidrige, ergänzungsbedürftige Unvollkommenheit des Gesetzes (Lückenfüllung durch Analogieschluss zu Paragraph 34, StGB verneint).

EntscheidungstexteTE OGH 2007-09-12 16 Ok 4/07 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122744

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