3Ob185/07p
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum27.11.2007 Geschäftszahl3Ob185/07p NormMRG §30 Abs1 B; MRG §30 Abs 2 Z11; MRG §32 Abs1MRG §30 Abs1 B; MRG §30 Absatz 2, Z11; MRG §32 Abs1 RechtssatzBei der Kündigung nach der Generalklausel des § 30 Abs 1 MRG aus qualifiziertem öffentlichen Interesse trifft den kündigenden Vermieter - ebenso wie bei der Kündigung wegen (einfachen) öffentlichen Interesses nach §30 Abs2 Z 11 MRG - die Pflicht zur Ersatzbeschaffung.Bei der Kündigung nach der Generalklausel des Paragraph 30, Absatz eins, MRG aus qualifiziertem öffentlichen Interesse trifft den kündigenden Vermieter - ebenso wie bei der Kündigung wegen (einfachen) öffentlichen Interesses nach §30 Abs2 Ziffer 11, MRG - die Pflicht zur Ersatzbeschaffung.
EntscheidungstexteTE OGH 2007/11/27 3 Ob 185/07p RechtssatznummerRS0122964