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4Ob207/07f

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum11.12.2007 Geschäftszahl4Ob207/07f NormABGB §1295 Abs2 III;ABGB §1295 Abs2 römisch drei;

GmbHG §90;

HGB §149;

UGB §149;

RechtssatzEine nach dem Mietvertrag unzulässige Weitergabe des Bestandobjekts durch den Liquidator einer insolventen GmbH, die gegen dessen Abwicklungsverpflichtung nach § 90 GmbHG iVm § 149 HGB (UGB) verstößt, kann der Räumungsklage des Vermieters gegen den Nutzer nicht entgegengehalten werden, wenn der Nutzer die Pflichtverletzung des Liquidators kannte und die damit verbundene Schädigung des Vermieters in Kauf nahm.Eine nach dem Mietvertrag unzulässige Weitergabe des Bestandobjekts durch den Liquidator einer insolventen GmbH, die gegen dessen Abwicklungsverpflichtung nach Paragraph 90, GmbHG in Verbindung mit Paragraph 149, HGB (UGB) verstößt, kann der Räumungsklage des Vermieters gegen den Nutzer nicht entgegengehalten werden, wenn der Nutzer die Pflichtverletzung des Liquidators kannte und die damit verbundene Schädigung des Vermieters in Kauf nahm.

EntscheidungstexteTE OGH 2007/12/11 4 Ob 207/07f RechtssatznummerRS0122887

KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.