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OGH Rechtssatz RS0123266 (2Ob25/08b u. a.)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0123266 Entscheidungsdatum25.09.2025 Geschäftszahl2Ob25/08b; 7Ob134/25v NormABGB §1480 RechtssatzDie Auffassung, die Verpflichtung zur Zahlung jährlich gleichbleibender Sponsorbeiträge für einen Fußballverein als wiederkehrende Leistungen der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1480 ABGB zu unterstellen, ist jedenfalls vertretbar.Die Auffassung, die Verpflichtung zur Zahlung jährlich gleichbleibender Sponsorbeiträge für einen Fußballverein als wiederkehrende Leistungen der dreijährigen Verjährungsfrist des Paragraph 1480, ABGB zu unterstellen, ist jedenfalls vertretbar.

EntscheidungstexteTE OGH 2008-02-14 2 Ob 25/08b TE OGH 2025-09-25 7 Ob 134/25v vgl European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123266

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