1Ob151/07y
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum26.02.2008 Geschäftszahl1Ob151/07y NormABGB §1220;
ABGB §1221;
RechtssatzÜbersteigt das Eigenvermögen des Dotationsberechtigten das rechnerisch ermittelte angemessene Heiratsgut, ist grundsätzlich von „hinlänglichem Vermögen" iSd § 1220 ABGB auszugehen und der Zuspruch von Heiratsgut nicht statthaft.Übersteigt das Eigenvermögen des Dotationsberechtigten das rechnerisch ermittelte angemessene Heiratsgut, ist grundsätzlich von „hinlänglichem Vermögen" iSd Paragraph 1220, ABGB auszugehen und der Zuspruch von Heiratsgut nicht statthaft.
EntscheidungstexteTE OGH 2008/02/26 1 Ob 151/07y RechtssatznummerRS0123341