OGH Rechtssatz RS0123848 (9ObA89/07i)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0123848 Entscheidungsdatum20.08.2008 Geschäftszahl9ObA89/07i NormArbVG §72; ZPO §406 RechtssatzDa § 72 ArbVG darauf abzielt, die logistischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Tätigkeit des Betriebsrats zu schaffen, müssen bei Prüfung der Erforderlichkeit der begehrten Sacherfordernisse nicht nur die bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung vom Betriebsrat verrichteten Tätigkeiten, sondern auch jene Tätigkeiten, deren Vornahme durch die Beistellung der begehrten Sacherfordernisse erst ermöglicht werden soll, in die Betrachtung einfließen.Da Paragraph 72, ArbVG darauf abzielt, die logistischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Tätigkeit des Betriebsrats zu schaffen, müssen bei Prüfung der Erforderlichkeit der begehrten Sacherfordernisse nicht nur die bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung vom Betriebsrat verrichteten Tätigkeiten, sondern auch jene Tätigkeiten, deren Vornahme durch die Beistellung der begehrten Sacherfordernisse erst ermöglicht werden soll, in die Betrachtung einfließen.
EntscheidungstexteTE OGH 2008-08-20 9 ObA 89/07i Veröff: SZ 2008/110