der Richtlinie 79/7/EWG dahin auszulegen, dass auch das im Recht der gesetzlichen Pensionsversicherung vorgesehene System der jährlichen Pensionsanpassung (Valorisierung) unter das Diskriminierungsverbot des Abs1 dieser Vorschrift fällt? 2.)Für den Fall der Bejahung von Frage 1.):
der Richtlinie 79/7/EWG dahin auszulegen, dass er einer nationalen Bestimmung über die jährliche Pensionsanpassung entgegensteht, nach der für eine bestimmte Gruppe von Kleinstpensionsbeziehern eine potentiell geringere Erhöhung als für andere Pensionsbezieher vorgesehen
, sofern von dieser Regelung 25% der männlichen, aber 57% der weiblichen Pensionsbezieher nachteilig betroffen werden und ein objektiver Rechtfertigungsgrund fehlt? 3.)Für den Fall der Bejahung von Frage 2.): Kann eine Benachteiligung weiblicher Pensionsbezieher bei der jährlichen Erhöhung ihrer Pension mit dem früheren Pensionsanfallsalter und/oder der längeren Bezugsdauer weiblicher Pensionsbezieher und/oder damit gerechtfertigt werden, dass der Richtsatz für ein sozialrechtlich vorgesehenes Mindesteinkommen (Ausgleichszulagenrichtsatz) überproportional erhöht wurde, wenn die Bestimmungen über die Gewährung des sozialrechtlich vorgesehenen Mindesteinkommens (Ausgleichszulage) eine Anrechnung der sonstigen eigenen Einkünfte des Pensionsbeziehers sowie der Einkünfte seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten vorsehen, während bei den anderen Pensionsbeziehern die Pensionserhöhung ohne die Anrechnung sonstigen eigenen Einkommens des Pensionsbeziehers oder des Einkommens seines Ehegatten erfolgt? (siehe RS0125666) (T5)Beisatz: Verfahrensfortsetzung zu 10 ObS 160/08i. (T3); Beisatz: Der Verfassungsgerichtshof wies mit seinem Erkenntnis vom 24.9.2009, G 187/08 ua, den Antrag des Obersten Gerichtshofs zurück. (T4); Beisatz: Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden gemäß Artikel 267, AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1.)
, der Richtlinie 79/7/EWG dahin auszulegen, dass auch das im Recht der gesetzlichen Pensionsversicherung vorgesehene System der jährlichen Pensionsanpassung (Valorisierung) unter das Diskriminierungsverbot des Abs1 dieser Vorschrift fällt? 2.)Für den Fall der Bejahung von Frage 1.):
, der Richtlinie 79/7/EWG dahin auszulegen, dass er einer nationalen Bestimmung über die jährliche Pensionsanpassung entgegensteht, nach der für eine bestimmte Gruppe von Kleinstpensionsbeziehern eine potentiell geringere Erhöhung als für andere Pensionsbezieher vorgesehen
, sofern von dieser Regelung 25% der männlichen, aber 57% der weiblichen Pensionsbezieher nachteilig betroffen werden und ein objektiver Rechtfertigungsgrund fehlt? 3.)Für den Fall der Bejahung von Frage 2.): Kann eine Benachteiligung weiblicher Pensionsbezieher bei der jährlichen Erhöhung ihrer Pension mit dem früheren Pensionsanfallsalter und/oder der längeren Bezugsdauer weiblicher Pensionsbezieher und/oder damit gerechtfertigt werden, dass der Richtsatz für ein sozialrechtlich vorgesehenes Mindesteinkommen (Ausgleichszulagenrichtsatz) überproportional erhöht wurde, wenn die Bestimmungen über die Gewährung des sozialrechtlich vorgesehenen Mindesteinkommens (Ausgleichszulage) eine Anrechnung der sonstigen eigenen Einkünfte des Pensionsbeziehers sowie der Einkünfte seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten vorsehen, während bei den anderen Pensionsbeziehern die Pensionserhöhung ohne die Anrechnung sonstigen eigenen Einkommens des Pensionsbeziehers oder des Einkommens seines Ehegatten erfolgt? (siehe RS0125666) (T5) TE OGH 2010-02-09 10 ObS 1/09h Beisatz: Fortsetzung des mit Beschluss vom 27.1.2009 innegehaltenen Verfahrens. (T6); Beis wie T4; Beisatz: Der Oberste Gerichtshof hat mit Beschluss vom 9. Februar 2010 in der vergleichbaren, ebenfalls die Pensionsanpassung 2008 betreffenden Sozialrechtssache 10 ObS 178/09p dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gemäß Art 267 AEUV Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung der Richtlinie 79/7/EWG zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Vorlagefragen sind auch für den hier zu beurteilenden Fall maßgeblich, weshalb es zweckmäßig und geboten
, mit der Entscheidung über die Revision bis zur Vorabentscheidung des EuGH zuzuwarten und das Revisionsverfahren zu unterbrechen.(siehe RS0125666) (T7)Beisatz: Fortsetzung des mit Beschluss vom 27.1.2009 innegehaltenen Verfahrens. (T6); Beis wie T4; Beisatz: Der Oberste Gerichtshof hat mit Beschluss vom 9. Februar 2010 in der vergleichbaren, ebenfalls die Pensionsanpassung 2008 betreffenden Sozialrechtssache 10 ObS 178/09p dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften gemäß Artikel 267, AEUV Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung der Richtlinie 79/7/EWG zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Vorlagefragen sind auch für den hier zu beurteilenden Fall maßgeblich, weshalb es zweckmäßig und geboten
, mit der Entscheidung über die Revision bis zur Vorabentscheidung des EuGH zuzuwarten und das Revisionsverfahren zu unterbrechen.(siehe RS0125666) (T7) TE OGH 2001-02-09 10 ObS 10/09g Beisatz: Fortsetzung des mit Beschluss vom 17.3.2009 innegehaltenen Verfahrens. (T8); Beis wie T4; Beis wie T7 TE OGH 2010-02-09 10 ObS 172/09f Beisatz: Verfahrensfortsetzung zu 10 ObS 135/08p. (T9); Beis wie T4; Beis wie T7 TE OGH 2010-02-09 10 ObS 173/09b Beisatz: Verfahrensfortsetzung zu 10 ObS 136/08k. (T10); Beis wie T4; Beis wie T7 TE OGH 2010-02-09 10 ObS 174/09z Beisatz: Verfahrensfortsetzung zu 10 ObS 141/08w. (T11); Beis wie T4; Beis wie T7 TE OGH 2010-02-09 10 ObS 175/09x Beisatz: Verfahrensfortsetzung zu 10 ObS 147/08b. (T12); Beis wie T4; Beis wie T7 TE OGH 2010-02-09 10 ObS 176/09v Beisatz: Verfahrensfortsetzung zu 10 ObS 158/08w. (T13); Beis wie T4; Beis wie T7 TE OGH 2010-02-09 10 ObS 177/09s Beisatz: Verfahrensfortsetzung zu 10 ObS 158/08w. (T14); Beis wie T4; Beis wie T7 TE OGH 2010-02-09 10 ObS 179/09k Beisatz: Verfahrensfortsetzung zu 10 ObS 161/08m. (T15); Beis wie T4; Beis wie T7 TE OGH 2010-02-09 10 ObS 180/09g Beisatz: Verfahrensfortsetzung zu 10 ObS 162/08h. (T16); Beis wie T4; Beis wie T7 TE OGH 2010-02-09 10 ObS 181/09d Beisatz: Verfahrensfortsetzung zu 10 ObS 163/08f. (T16); Beis wie T4; Beis wie T7 TE OGH 2010-02-09 10 ObS 182/09a Beisatz: Verfahrensfortsetzung zu 10 ObS 164/08b. (T17); Beis wie T4; Beis wie T7 TE OGH 2010-02-09 10 ObS 183/09y Beisatz: Verfahrensfortsetzung zu 10 ObS 165/08z. (T18); Beis wie T4; Beis wie T7 TE OGH 2010-02-09 10 ObS 184/09w Beisatz: Verfahrensfortsetzung zu 10 ObS 167/08v. (T19); Beis wie T4; Beis wie T7 TE OGH 2010-02-09 10 ObS 185/09t Beisatz: Verfahrensfortsetzung zu 10 ObS 169/08p. (T20); Beis wie T4; Beis wie T7 TE OGH 2010-02-09 10 ObS 186/09i Beisatz: Verfahrensfortsetzung zu 10 ObS 177/08i. (T21); Beis wie T4; Beis wie T7 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124158
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