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9ObA77/08a

RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum25.11.2008 Geschäftszahl9ObA77/08a NormArbVG §62; ArbVG §62a RechtssatzDer Betriebsrat, der sich während des Anfechtungsverfahrens durch Rücktritt selbst auflöst, verliert die Parteifähigkeit. Entscheidung und Verfahren sind als nichtig aufzuheben, die Klage ist zurückzuweisen.

EntscheidungstexteTE OGH 2008/11/25 9 ObA 77/08a Beisatz: Der Wegfall der Parteifähigkeit des Betriebsrats während des Verfahrens wurde vom Gesetzgeber in § 62a ArbVG ausdrücklich und abschließend geregelt. (T1) Beisatz: Der Wegfall der Parteifähigkeit des Betriebsrats während des Verfahrens wurde vom Gesetzgeber in Paragraph 62 a, ArbVG ausdrücklich und abschließend geregelt. (T1) RechtssatznummerRS0124268

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