RIS Dokument GerichtAUSL EGMR RechtssatznummerRS0127261 Entscheidungsdatum15.01.2009 GeschäftszahlBsw33509/04; Bsw476/07; Bsw40450/04; Bsw27912/02; Bsw46344/06; Bsw60041/08 (Bsw 60054/08); Bsw26828/06; Bsw60642/08; Bsw43517/09 (Bsw46882/09, Bsw55400/09, Bsw57875/09, Bsw61535/09, Bsw35315/10, Bsw37818/10); Bsw5376/11; Bsw60642/08; Bsw14097/12; Bsw72287/10; Bsw48322/12; Bsw73548/13; Bsw46852/13 NormMRK Art46 RechtssatzUm die wirksame Umsetzung seiner Urteile zu erleichtern, kann der EGMR ein Piloturteilsverfahren durchführen, um in einem Urteil das Bestehen struktureller Probleme deutlich zu benennen, die der Verletzung zugrunde liegen, und um spezifische Maßnahmen oder Handlungen vorzuschlagen, welche von der belangten Regierung zu ihrer Behebung ergriffen werden sollten. Ein weiteres wichtiges Ziel des Piloturteilsverfahrens besteht darin, den belangten Staat dazu zu bewegen, eine große Zahl individueller Fälle, die auf demselben strukturellen Problem beruhen, auf innerstaatlicher Ebene einer Lösung zuzuführen. EntscheidungstexteTE AUSL EGMR 2009-01-15 Bsw 33509/04 Bem: Burdov gegen Russland [Nr. 2] (T1a) Veröff: NL 2009,17 TE AUSL EGMR 2009-07-28 Bsw 476/07 nur: Um die wirksame Umsetzung seiner Urteile zu erleichtern, kann der EGMR ein Piloturteilsverfahren durchführen, um in einem Urteil das Bestehen struktureller Probleme deutlich zu benennen, die der Verletzung zugrunde liegen, und um spezifische Maßnahmen oder Handlungen vorzuschlagen, welche von der belangten Regierung zu ihrer Behebung ergriffen werden sollten. (T1) Beisatz: Seine Bemühungen sollten in erster Linie auf die Beseitigung der Fehlfunktionen und die Einführung effektiver Rechtsmittel gegen die Konventionsverletzungen gerichtet sein. (Olaru ua. gegen Moldawien) (T2) Veröff: NL 2009,228 TE AUSL EGMR 2009-10-15 Bsw 40450/04 nur T1; Veröff: NL 2009,298 TE AUSL EGMR 2009-11-03 Bsw 27912/02 Veröff: NL 2009,328 TE AUSL EGMR 2010-09-02 Bsw 46344/06 Ähnlich; Beisatz: Hier: Das Fehlen eines Rechtsbehelfs gegen die überlange Dauer zivilgerichtlicher Verfahren in Deutschland stellt ein strukturelles Problem dar. (Rumpf gg. Deutschland) (T3) Veröff: NL 2010,275 TE AUSL EGMR 2010-11-23 Bsw 60041/08 nur T1; Veröff: NL 2010,355 TE AUSL EGMR 2012-06-26 Bsw 26828/06 Vgl auch; Beisatz: Hier: Einleitung eines Piloturteilsverfahrens zur Überprüfung, ob die Praxis der slowenischen Regierung gegenüber den „Ausradierten“ den Anforderungen des Urteils entspricht. (Kuric u.a. gg. Slowenien [GK]) (T4) Veröff: NL 2012,198 TE AUSL EGMR 2012-11-06 Bsw 60642/08 Vgl; nur T1; Veröff: NL 2012,365 TE AUSL EGMR 2013-01-08 Bsw 43517/09 Vgl auch; Beisatz: Hier: Einleitung eines Piloturteilsverfahrens in Hinblick auf die strukturelle und systembedingte Überbelegung von Gefängnissen in Italien. Aufforderung an Italien, unverzüglich einen Rechtsbehelf einzurichten, der präventive und kompensatorische Wirkung hat. (Torreggiani u.a. gg. Italien) (T5) Veröff: NL 2013,6 TE AUSL EGMR 2013-09-03 Bsw 5376/11 Auch; Beisatz: Hier: Feststellung eines systemischen Problems, das aus der fehlenden Bereitschaft der italienischen Behörden resultiert, die für Personen, die wie die Beschwerdeführer durch Bluttransfusionen mit HIV bzw Hepatitis infiziert wurden, vorgesehene Entschädigung an die Inflationsrate anzupassen. Aufforderung an die italienische Regierung, jeder Person, die einen gesetzlichen Anspruch hat, eine an die Inflationsrate angepasste Entschädigung zu zahlen. (M. C. u.a. gg. Italien) (T6) Veröff: NL 2013,309 TE AUSL EGMR 2014-07-16 Bsw 60642/08 Vgl; nur T1; Beisatz: Hier: Anordnung von Abhilfemaßnahmen durch Slowenien und Serbien im Hinblick auf den Zugang zu alten Fremdwährungsguthaben. (Alisic u.a. gg. Bosnien-Herzegowina [GK]) (T7) Veröff: NL 2014,327 TE AUSL EGMR 2015-03-10 Bsw 14097/12 Vgl auch; Beisatz: Hier: Aufforderung an Ungarn, das Problem der Überbelegung von Haftanstalten zu lösen und einen wirksamen Rechtsbehelf für Betroffene einzuführen. (Varga u.a. gg. Ungarn) (T8) Veröff: NL 2015,160 TE AUSL EGMR 2015-07-07 Bsw 72287/10 Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Einleitung eines Piloturteilsverfahrens wegen des systemischen Problems der exzessiven Dauer von Gerichtsverfahren in Polen und des Fehlens einer angemessenen Entschädigung auf nationaler Ebene für solche Verzögerungen. (Rutkowski u.a. gg. Polen) (T9) Veröff: NL 2015,350 TE AUSL EGMR 2015-07-16 Bsw 48322/12 Auch; nur T1; Beisatz: Hier: Einleitung eines Piloturteilsverfahrens wegen des systemischen Problems der exzessiven Dauer von Gerichtsverfahren in Ungarn und des Fehlens eines wirksamen Rechtsbehelfs, der solche Verzögerungen verhindern oder eine Entschädigung bieten könnte. (Gazso gg. Ungarn) (T10) Veröff: NL 2015,357 TE AUSL EGMR 2016-09-06 Bsw 73548/13 Vgl auch; Beisatz: Hier: Strukturelle Mängel bei der Unterbringung von Straftätern, die an psychischen Störungen leiden, im Gefängnisumfeld ohne angemessene therapeutische Betreuung. (W.D. gg. Belgien) (T11) Veröff: NL 2016,452 TE AUSL EGMR 2017-10-12 Bsw 46852/13 Auch; Veröff: NL 2017,469 European Case Law IdentifierECLI:AT:AUSL002:2009:RS0127261
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