OGH Rechtssatz RS0125154 (3Ob72/09y)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0125154 Entscheidungsdatum22.07.2009 Geschäftszahl3Ob72/09y NormGmbHG §48 RechtssatzDem Minderheitengesellschafter steht ein Klagerecht gemäß § 48 Abs 1 GmbHG gegen einen weiteren Gesellschafter auch in Ansehung eines Schadenersatzanspruchs aus einer behaupteten vertraglichen Pflichtverletzung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft zu.Dem Minderheitengesellschafter steht ein Klagerecht gemäß Paragraph 48, Absatz eins, GmbHG gegen einen weiteren Gesellschafter auch in Ansehung eines Schadenersatzanspruchs aus einer behaupteten vertraglichen Pflichtverletzung des Gesellschafters gegen die Gesellschaft zu.
EntscheidungstexteTE OGH 2009-07-22 3 Ob 72/09y Veröff: SZ 2009/100