11Os74/09f (11Os75/09b)
RIS Dokument GerichtOGH Entscheidungsdatum08.09.2009 Geschäftszahl11Os74/09f (11Os75/09b) NormStGB §124 RechtssatzDer Begriff Ausland in § 124 StGB ist nicht auf den Bereich außerhalb der EU (sogenannte Drittstaaten) beschränkt, sondern bezeichnet jeden Ort, der nicht Inland im Sinn des § 62 StGB ist, somit nicht zum Bundesgebiet gehört.Der Begriff Ausland in Paragraph 124, StGB ist nicht auf den Bereich außerhalb der EU (sogenannte Drittstaaten) beschränkt, sondern bezeichnet jeden Ort, der nicht Inland im Sinn des Paragraph 62, StGB ist, somit nicht zum Bundesgebiet gehört.
EntscheidungstexteTE OGH 2009/09/08 11 Os 74/09f Bem: Unter Ablehnung der von Lewisch (im WK-StGB - 2, § 124 Rz 2 ff) vertretenen gegenteiligen Rechtsansicht. (T1) Bem: Unter Ablehnung der von Lewisch (im WK-StGB - 2, Paragraph 124, Rz 2 ff) vertretenen gegenteiligen Rechtsansicht. (T1) RechtssatznummerRS0125292