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OGH Rechtssatz RS0125622 (2Ob108/09k u. a.)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0125622 Entscheidungsdatum13.02.2025 Geschäftszahl2Ob108/09k; 9ObA127/13m; 4Ob91/15h; 1Ob101/16h; 6Ob211/16x; 6Ob22/17d; 6Ob13/18g; 3Ob146/18v; 6Ob90/20h; 6Ob116/20g; 9Ob29/24s NormZPO §194 ZPO §496 Abs1 Z2 ZPO §503 Z2 C6 RechtssatzEin Verfahrensmangel kann immer nur in einem „zu wenig", niemals in einem „zu viel" an Beweisverfahrensergebnissen liegen. Die Wiedereröffnung einer Verhandlung iSd § 194 ZPO kann daher schon begrifflich keinen Verfahrensmangel darstellen.Ein Verfahrensmangel kann immer nur in einem „zu wenig", niemals in einem „zu viel" an Beweisverfahrensergebnissen liegen. Die Wiedereröffnung einer Verhandlung iSd Paragraph 194, ZPO kann daher schon begrifflich keinen Verfahrensmangel darstellen.

EntscheidungstexteTE OGH 2009-10-29 2 Ob 108/09k TE OGH 2013-12-19 9 ObA 127/13m TE OGH 2015-06-16 4 Ob 91/15h nur: Ein Verfahrensmangel kann immer nur in einem „zu wenig“, niemals in einem „zu viel“ an Beweisverfahrensergebnissen liegen. (T1) Beisatz: Hier: Aufhebung zur Erörterung der vom Beklagten bereits in erster Instanz ausdrücklich eingewandten Unschlüssigkeit des Klagebegehrens durch das Berufungsgericht. (T2) TE OGH 2016-06-21 1 Ob 101/16h nur T1 TE OGH 2017-01-30 6 Ob 211/16x Vgl; nur T1; Beis ähnlich wie T2 TE OGH 2017-03-01 6 Ob 22/17d Auch; nur T1; Beisatz: Daher kann etwa die Aufnahme unnötiger oder gar unzulässiger Beweise nicht im Rechtsmittelweg bekämpft werden. (T3) Beisatz: Hier: Vernehmung eines Zeugen durch die Übernahmekommission im Wege der Videokonferenz, was dem Unmittelbarkeitsgrundsatz jedenfalls eher entspricht als die bloße Verlesung einer schriftlichen Äußerung des Zeugen. (T4) TE OGH 2018-04-26 6 Ob 13/18g Vgl auch; nur T1 TE OGH 2018-11-21 3 Ob 146/18v Auch; nur T1 TE OGH 2020-06-25 6 Ob 90/20h nur T1; Beisatz: Hier: Zur Prüfpflicht des Firmenbuchgerichts. (T5) TE OGH 2020-09-15 6 Ob 116/20g Vgl; nur T1 TE OGH 2025-02-13 9 Ob 29/24s European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125622

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