RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0125603 Entscheidungsdatum20.04.2023 Geschäftszahl4Ob186/09w; 4Ob8/11x; 4Ob98/11g; 10Ob38/12d; 5Ob21/13v; 9Ob28/14d; 3Ob86/16t; 6Ob85/18w; 2Ob180/17k; 2Ob83/21a; 2Ob66/23d NormABGB §16 ABGB §148 Abs1 ABGB §159 idF KindNamRÄG2013ABGB §159 in der Fassung KindNamRÄG2013 MRK Art8 II2 RechtssatzDas auf engen verwandtschaftlichen Beziehungen beruhende Eltern-Kind-Verhältnis begründet ein von der Rechtsordnung anerkanntes lebenslanges Rechtsverhältnis, in dessen Schutzbereich auch das durch § 16 ABGB, Art 8 EMRK geschützte Streben nach gegenseitigem persönlichen Kontakt und Zugang fällt. Das Zugangsrecht eines erwachsenen Kindes zu einem Elternteil ist zwar auch von Dritten zu respektieren, kann aber nur in Ausnahmefällen Dritten gegenüber gerichtlich erzwungen werden.Das auf engen verwandtschaftlichen Beziehungen beruhende Eltern-Kind-Verhältnis begründet ein von der Rechtsordnung anerkanntes lebenslanges Rechtsverhältnis, in dessen Schutzbereich auch das durch Paragraph 16, ABGB, Artikel 8, EMRK geschützte Streben nach gegenseitigem persönlichen Kontakt und Zugang fällt. Das Zugangsrecht eines erwachsenen Kindes zu einem Elternteil ist zwar auch von Dritten zu respektieren, kann aber nur in Ausnahmefällen Dritten gegenüber gerichtlich erzwungen werden. EntscheidungstexteTE OGH 2009-12-16 4 Ob 186/09w Veröff: SZ 2009/166 TE OGH 2011-04-12 4 Ob 8/11x Vgl auch; Veröff: SZ 2011/48 TE OGH 2011-08-09 4 Ob 98/11g Vgl; Beisatz: Zwischen Eltern und Kindern besteht ein lebenslang andauerndes Rechtsband mit wechselseitigen Rechten und Pflichten. (T1) Beisatz: § 773 Abs 3 ABGB. (T2)Beisatz: Paragraph 773, Absatz 3, ABGB. (T2) Veröff: SZ 2011/101 TE OGH 2012-11-20 10 Ob 38/12d Beisatz: Hier: Zugangsrecht der Mutter zur volljährigen aber nicht geschäftsfähigen Tochter, die beim Vater als Sachwalter lebt. (T3); Veröff: SZ 2012/124 TE OGH 2013-04-18 5 Ob 21/13v Auch; Beisatz: Hier: Hortbetreiber und Kontaktrecht. (T4) TE OGH 2014-11-27 9 Ob 28/14d Vgl auch; Beisatz: Das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern ist ein von der Rechtsordnung anerkanntes, grundrechtlich abgesichertes Rechtsverhältnis, das auch das Streben nach persönlichem Kontakt erfasst und auch von Dritten zu respektieren ist. Diese Pflicht trifft auch den obsorgeberechtigten Elternteil, der aufgrund seiner faktischen Position in besonderer Weise die Möglichkeit hat, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu fördern oder zu stören. (T5) TE OGH 2016-08-24 3 Ob 86/16t Auch; Beis wie T5 TE OGH 2018-05-24 6 Ob 85/18w Auch; Beisatz: Die Ausübung des Zugangsrechts setzt voraus, dass der zu Besuchende den gewünschten Besuchskontakt nicht ablehnt und dass das Recht auf eine Weise ausgeübt wird, durch die Rechte Dritter möglichst unberührt bleiben. (T6) TE OGH 2018-10-30 2 Ob 180/17k Auch TE OGH 2021-12-14 2 Ob 83/21a Anm: Veröff: SZ 2021/108Anmerkung, Veröff: SZ 2021/108 TE OGH 2023-04-20 2 Ob 66/23d vgl; Beisatz: Hier: Duldungspflicht hinsichtlich des persönlichen Kontakts zwischen der Klägerin und ihrem Ehemann durch die Betreiberin des die Klägerin betreuenden Pflegewohnheims. (T7) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2009:RS0125603
KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.