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OGH Rechtssatz RS0125596 (6Ob119/09g)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0125596 Entscheidungsdatum18.12.2009 Geschäftszahl6Ob119/09g NormGmbHG §4 RechtssatzDie von § 4 Abs 3 GmbHG geforderte Spezialvollmacht muss unzweideutig erkennen lassen, dass sie zum Abschluss des betreffenden Gesellschaftsvertrags ermächtigt. Zu dieser notwendigen Individualisierung des Geschäfts in der Vollmacht ist es nicht erforderlich, alle in § 4 Abs 1 GmbHG genannten Bestimmungen, die der Gesellschaftsvertrag enthalten muss, in die Vollmacht aufzunehmen.Die von Paragraph 4, Absatz 3, GmbHG geforderte Spezialvollmacht muss unzweideutig erkennen lassen, dass sie zum Abschluss des betreffenden Gesellschaftsvertrags ermächtigt. Zu dieser notwendigen Individualisierung des Geschäfts in der Vollmacht ist es nicht erforderlich, alle in Paragraph 4, Absatz eins, GmbHG genannten Bestimmungen, die der Gesellschaftsvertrag enthalten muss, in die Vollmacht aufzunehmen.

EntscheidungstexteTE OGH 2009-12-18 6 Ob 119/09g Bem: Hier: Die Angaben in der Vollmacht, welche mit Ausnahme des Unternehmensgegenstands alle Bestimmungen, die der Gesellschaftsvertrag gemäß § 4 Abs 1 GmbHG enthalten muss und auch den einzigen Gesellschafter, mit dem der Vertrag abgeschlossen werden soll, enthält, reichen zur Individualisierung des Gesellschaftsvertrags aus. (T1);Bem: Hier: Die Angaben in der Vollmacht, welche mit Ausnahme des Unternehmensgegenstands alle Bestimmungen, die der Gesellschaftsvertrag gemäß Paragraph 4, Absatz eins, GmbHG enthalten muss und auch den einzigen Gesellschafter, mit dem der Vertrag abgeschlossen werden soll, enthält, reichen zur Individualisierung des Gesellschaftsvertrags aus. (T1);

Veröff: SZ 2009/172

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