OGH Rechtssatz RS0125863 (9ObA5/10s u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0125863 Entscheidungsdatum06.11.2024 Geschäftszahl9ObA5/10s; 6Ob72/16f; 6Ob190/18m; 6Ob219/18a; 6Ob98/24s NormGmbHG §35 Abs1 Z6 GmbHG §83 Abs1 GmbHG §83 Abs4 RechtssatzVom Beschlusserfordernis des § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG sind nur Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen ihren Geschäftsführer erfasst, nicht aber Ansprüche, die von einem Dritten der Gesellschaft abgetreten werden und materiell-rechtlich das Rechtsverhältnis des Geschäftsführers zum Dritten betreffen.Vom Beschlusserfordernis des Paragraph 35, Absatz eins, Ziffer 6, GmbHG sind nur Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen ihren Geschäftsführer erfasst, nicht aber Ansprüche, die von einem Dritten der Gesellschaft abgetreten werden und materiell-rechtlich das Rechtsverhältnis des Geschäftsführers zum Dritten betreffen.
EntscheidungstexteTE OGH 2010-05-11 9 ObA 5/10s Veröff: SZ 2010/55 TE OGH 2016-04-26 6 Ob 72/16f Vgl auch; Beisatz: Für die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen nach § 83 GmbHG bedarf es keines vorausgehenden Gesellschafterbeschlusses nach § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG. Vielmehr wären Gesellschafterbeschlüsse, die sich gegen die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs gesetzwidrig geleisteter Zahlungen richten, gemäß § 83 Abs 4 GmbHG nichtig. (T1)Vgl auch; Beisatz: Für die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen nach Paragraph 83, GmbHG bedarf es keines vorausgehenden Gesellschafterbeschlusses nach Paragraph 35, Absatz eins, Ziffer 6, GmbHG. Vielmehr wären Gesellschafterbeschlüsse, die sich gegen die Geltendmachung des Rückforderungsanspruchs gesetzwidrig geleisteter Zahlungen richten, gemäß Paragraph 83, Absatz 4, GmbHG nichtig. (T1) TE OGH 2018-10-25 6 Ob 190/18m Vgl auch; Beis wie T1 TE OGH 2019-01-24 6 Ob 219/18a Vgl auch; eis wie T1 nur: Für die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen nach § 83 GmbHG bedarf es keines vorausgehenden Gesellschafterbeschlusses nach § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG. (T2)Vgl auch; eis wie T1 nur: Für die Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen nach Paragraph 83, GmbHG bedarf es keines vorausgehenden Gesellschafterbeschlusses nach Paragraph 35, Absatz eins, Ziffer 6, GmbHG. (T2) TE OGH 2024-11-06 6 Ob 98/24s Beisatz nur wie T2 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2010:RS0125863