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{'item': '10ObS96/10f; 10ObS23/16d; 10ObS117/16b; 10ObS62/20w; 10ObS85/20b; 10ObS98/20i; 10ObS50/24m; 10ObS66/24i; 10ObS25/25m; 10ObS76/25m'}

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0126110 Entscheidungsdatum16.09.2025 Geschäftszahl10ObS96/10f; 10ObS23/16d; 10ObS117/16b; 10ObS62/20w; 10ObS85/20b; 10ObS98/20i; 10ObS50/24m; 10ObS66/24i; 10ObS25/25m; 10ObS76/25m NormASVG §138 SchwerarbeitsV §4 UrlG §6 RechtssatzZeiten des Urlaubsverbrauchs können Schwerarbeitszeiten begründen, wenn während des Urlaubs, wäre fiktiv gearbeitet worden, Schwerarbeit geleistet worden wäre. In diesem Sinn wird im Urlaubsrecht ‑ insbesondere in Bezug auf das Urlaubsentgelt (§ 6 UrlG) ‑ fingiert, was bei einer ex ante‑Sicht während des Urlaubs geschehen wäre. Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalten, das er aus der Perspektive des Urlaubsbeginns verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte („fiktives Ausfallsprinzip“); dies gilt auch dann, wenn mit dem Ende des Urlaubs auch das Arbeitsverhältnis beendet wird.Zeiten des Urlaubsverbrauchs können Schwerarbeitszeiten begründen, wenn während des Urlaubs, wäre fiktiv gearbeitet worden, Schwerarbeit geleistet worden wäre. In diesem Sinn wird im Urlaubsrecht ‑ insbesondere in Bezug auf das Urlaubsentgelt (Paragraph 6, UrlG) ‑ fingiert, was bei einer ex ante‑Sicht während des Urlaubs geschehen wäre. Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich jenes Entgelt zu erhalten, das er aus der Perspektive des Urlaubsbeginns verdient hätte, wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte („fiktives Ausfallsprinzip“); dies gilt auch dann, wenn mit dem Ende des Urlaubs auch das Arbeitsverhältnis beendet wird. EntscheidungstexteTE OGH 2010-07-27 10 ObS 96/10f TE OGH 2016-04-13 10 ObS 23/16d Vgl auch; Beisatz: Arbeitsunterbrechungen bleiben außer Betracht, solange die Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung weiter besteht. (T1) TE OGH 2016-12-20 10 ObS 117/16b Vgl; Beisatz: Hingegen keine fiktiven Schwerarbeitszeiten während der Tätigkeit als freigestellte Zentralbetriebsratsvorsitzende. (T2) TE OGH 2020-05-26 10 ObS 62/20w TE OGH 2020-09-01 10 ObS 85/20b Vgl; Beisatz: Die als Zeitausgleich für Nachtdienste gewährten dienstfreien Tage sind bei der Ermittlung von Schwerarbeitsmonaten nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für den Zeitausgleich für die Erbringung der Arbeitsleistung an einem Feiertag. (T3) TE OGH 2020-12-15 10 ObS 98/20i Vgl aber; Beisatz: Zeiten des Bezugs von Krankengeld nach § 138 ASVG können nicht als Schwerarbeitszeiten im Sinn der SchwerarbeitsV qualifiziert werden. (T4)Vgl aber; Beisatz: Zeiten des Bezugs von Krankengeld nach Paragraph 138, ASVG können nicht als Schwerarbeitszeiten im Sinn der SchwerarbeitsV qualifiziert werden. (T4) TE OGH 2024-07-09 10 ObS 50/24m vgl; Beisatz: Hier: Anwendung des fiktiven Ausfallsprinzips auf gesetzliche Feiertage - Zurückweisung mangels Präjudizialität der Rechtsfrage. (T5) TE OGH 2024-08-13 10 ObS 66/24i vgl; Beisatz wie T5 TE OGH 2025-09-16 10 ObS 25/25m vgl; Beisatz: Hier: keine Anwendung des fiktiven Ausfallprinzips auf gesetzliche Feiertage. (T6) TE OGH 2025-09-16 10 ObS 76/25m vgl; Beisatz wie T6 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2010:RS0126110

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.