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OGH Rechtssatz RS0126682 (2Ob12/10v)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0126682 Entscheidungsdatum27.01.2011 Geschäftszahl2Ob12/10v NormABGB §1413; ABGB §1423 RechtssatzAuch eine mit Einverständnis des Schuldners erfolgte Zahlung eines Dritten muss der Gläubiger nicht annehmen, wenn er nach § 1413 ABGB zur Zurückweisung der Zahlung berechtigt ist.Auch eine mit Einverständnis des Schuldners erfolgte Zahlung eines Dritten muss der Gläubiger nicht annehmen, wenn er nach Paragraph 1413, ABGB zur Zurückweisung der Zahlung berechtigt ist.

EntscheidungstexteTE OGH 2011-01-27 2 Ob 12/10v Veröff: SZ 2011/9

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