OGH Rechtssatz RS0126683 (2Ob12/10v)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0126683 Entscheidungsdatum27.01.2011 Geschäftszahl2Ob12/10v NormABGB §914 III; ABGB §1413ABGB §914 römisch drei; ABGB §1413 RechtssatzIm Fall einer eindeutigen auf Zurückweisung einer Zahlung gerichteten Willenserklärung einer Bank bleibt für die Deutung der – als bloß interner Vorgang anzusehenden – Gutbuchung dieses Zahlungseingangs auf dem Kreditkonto des Schuldners als eine von der Wirksamkeit der Zurückweisung unabhängige (faktische oder schlüssige) Annahme der Zahlung mit Einlösungswirkung kein Raum.
EntscheidungstexteTE OGH 2011-01-27 2 Ob 12/10v Veröff: SZ 2011/9