OGH Rechtssatz RS0127924 (2Ob56/12t)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0127924 Entscheidungsdatum24.04.2012 Geschäftszahl2Ob56/12t NormABGB §339; StVO §82 Abs2; ZPO § 454ABGB §339; StVO §82 Abs2; ZPO Paragraph 454 RechtssatzWird ein Wohnmobil ohne Kennzeichen und ohne diesbezügliche Bewilligung gemäß § 82 Abs 2 StVO, ansonsten aber ordnungsgemäß auf einer Straße abgestellt, so begründet dieses Abstellen für sich allein keine Besitzstörung.Wird ein Wohnmobil ohne Kennzeichen und ohne diesbezügliche Bewilligung gemäß Paragraph 82, Absatz 2, StVO, ansonsten aber ordnungsgemäß auf einer Straße abgestellt, so begründet dieses Abstellen für sich allein keine Besitzstörung.
EntscheidungstexteTE OGH 2012-04-24 2 Ob 56/12t European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2012:RS0127924