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{'item': '10ObS14/13a; 10ObS3/13h; 10ObS57/13z; 10ObS106/13f; 10ObS115/13d; 10ObS85/13t; 10ObS177/13x; 10ObS73/17h; 10ObS192/21i; 10ObS73/25w'}

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0128640 Entscheidungsdatum13.01.2026 Geschäftszahl10ObS14/13a; 10ObS3/13h; 10ObS57/13z; 10ObS106/13f; 10ObS115/13d; 10ObS85/13t; 10ObS177/13x; 10ObS73/17h; 10ObS192/21i; 10ObS73/25w NormKBGG §3 Abs5 KBGG §5 Abs4 KBGG §24b Abs4 RechtssatzDas in § 5 Abs 4 KBGG normierte Erfordernis der mindestens zweimonatigen Bezugsdauer regelt nur den Bezugswechsel zwischen den Eltern und soll eine unangemessen kurze Bezugsdauer eines Elternteils verhindern. Hingegen wird dadurch kein Mindestverbleib und keine Mindestbezugsdauer bei einer Pflegemutter festgelegt.Das in Paragraph 5, Absatz 4, KBGG normierte Erfordernis der mindestens zweimonatigen Bezugsdauer regelt nur den Bezugswechsel zwischen den Eltern und soll eine unangemessen kurze Bezugsdauer eines Elternteils verhindern. Hingegen wird dadurch kein Mindestverbleib und keine Mindestbezugsdauer bei einer Pflegemutter festgelegt. EntscheidungstexteTE OGH 2013-02-26 10 ObS 14/13a TE OGH 2013-02-26 10 ObS 3/13h TE OGH 2013-05-28 10 ObS 57/13z TE OGH 2013-09-12 10 ObS 106/13f nur: Das in § 5 Abs 4 KBGG normierte Erfordernis der mindestens zweimonatigen Bezugsdauer soll eine unangemessen kurze Bezugsdauer eines Elternteils verhindern. (T1)nur: Das in Paragraph 5, Absatz 4, KBGG normierte Erfordernis der mindestens zweimonatigen Bezugsdauer soll eine unangemessen kurze Bezugsdauer eines Elternteils verhindern. (T1) Beisatz: Der Zweck dieser Regelung besteht darin, dass der Aufwand einer neuerlichen Prüfung, der mit der Antragstellung durch den zweiten Elternteil verbunden ist, nach Ansicht des Gesetzgebers nur gerechtfertigt ist, wenn diese Person die Leistung zumindest zwei Monate lang beansprucht. (T2) TE OGH 2013-09-12 10 ObS 115/13d nur: Das in § 5 Abs 4 KBGG normierte Erfordernis der mindestens zweimonatigen Bezugsdauer regelt nur den Bezugswechsel zwischen den Eltern und soll eine unangemessen kurze Bezugsdauer eines Elternteils verhindern. (T3)nur: Das in Paragraph 5, Absatz 4, KBGG normierte Erfordernis der mindestens zweimonatigen Bezugsdauer regelt nur den Bezugswechsel zwischen den Eltern und soll eine unangemessen kurze Bezugsdauer eines Elternteils verhindern. (T3) Beisatz: Eine generelle Ausweitung der Mindestbezugsdauer für alle Eltern geht daraus nicht hervor. (T4) TE OGH 2013-12-17 10 ObS 85/13t nur T3; Beis wie T2 TE OGH 2014-02-25 10 ObS 177/13x Auch; Beisatz: Hier: Geburt des zweiten Kindes um 6 Tage früher als erwartet und daher 2‑Monatsfrist des § 5 Abs 4 KBGG nicht erfüllt. (T5)Auch; Beisatz: Hier: Geburt des zweiten Kindes um 6 Tage früher als erwartet und daher 2‑Monatsfrist des Paragraph 5, Absatz 4, KBGG nicht erfüllt. (T5) TE OGH 2017-07-18 10 ObS 73/17h Auch, Beis wie T4 TE OGH 2022-05-24 10 ObS 192/21i Vgl; nur T3; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Zu § 3 Abs 5 KBGG. (T6)Vgl; nur T3; Beis wie T2; Beisatz: Hier: Zu Paragraph 3, Absatz 5, KBGG. (T6) TE OGH 2026-01-13 10 ObS 73/25w vgl; Beisatz wie T1; Beisatz wie T2 Beisatz: Hier: Block von nur 33 Tagen reicht nicht. (T7) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128640

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KI-Erklärung auf Basis des amtlichen Gesetzestextes. Orientierend, ersetzt keine Rechtsberatung.