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OGH Rechtssatz RS0128903 (2Ob74/12i)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0128903 Entscheidungsdatum25.04.2013 Geschäftszahl2Ob74/12i NormUGB §400 Abs2; UGB §405 Abs3 RechtssatzAus § 400 Abs 2 Satz 2 iVm § 405 Abs 3 UGB ist abzuleiten, dass das kaufähnliche Verhältnis zwischen Kommittent und Kommissionär bereits mit der Absendung der Ausführungsanzeige zustande kommt. Die Ausführungsanzeige ist zugleich als Benachrichtigung vom Selbsteintritt der Bank zu verstehen.Aus Paragraph 400, Absatz 2, Satz 2 in Verbindung mit Paragraph 405, Absatz 3, UGB ist abzuleiten, dass das kaufähnliche Verhältnis zwischen Kommittent und Kommissionär bereits mit der Absendung der Ausführungsanzeige zustande kommt. Die Ausführungsanzeige ist zugleich als Benachrichtigung vom Selbsteintritt der Bank zu verstehen.

EntscheidungstexteTE OGH 2013-04-25 2 Ob 74/12i Veröff: SZ 2013/42 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128903

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