OGH Rechtssatz RS0128905 (2Ob74/12i)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0128905 Entscheidungsdatum25.04.2013 Geschäftszahl2Ob74/12i; 6Ob241/17k NormABGB §919; ABGB §921 RechtssatzIm Fall verschuldeten Verzuges bei einem Fixgeschäft (§ 919 ABGB), kommt nur ein auf das Erfüllungsinteresse gerichteter Schadenersatzanspruch gemäß § 921 ABGB in Betracht, wobei dem Geschädigten jene Nachteile zu ersetzen sind, die ihm durch die verschuldete Nichterfüllung entstanden sind.Im Fall verschuldeten Verzuges bei einem Fixgeschäft (Paragraph 919, ABGB), kommt nur ein auf das Erfüllungsinteresse gerichteter Schadenersatzanspruch gemäß Paragraph 921, ABGB in Betracht, wobei dem Geschädigten jene Nachteile zu ersetzen sind, die ihm durch die verschuldete Nichterfüllung entstanden sind.
EntscheidungstexteTE OGH 2013-04-25 2 Ob 74/12i Veröff: SZ 2013/42 TE OGH 2018-01-17 6 Ob 241/17k Vgl; Beisatz: Hier: Nichterfüllung einer Stop-Loss-Vereinbarung bei einem Fremdwährungskredit durch eine Bank. (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128905