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OGH Rechtssatz RS0129106 (7Ob154/13t)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0129106 Entscheidungsdatum16.10.2013 Geschäftszahl7Ob154/13t NormABGB §879 Abs3 E RechtssatzEine Vertragsbestimmung, die dem Kreditgeber die Möglichkeit einer ‑ wenn auch an die Einhaltung einer an sich angemessenen Kündigungsfrist gebundenen ‑ Kündigung eines befristeten Kreditverhältnisses ohne Grund einräumt, ist gröblich benachteiligend nach § 879 Abs 3 ABGB.Eine Vertragsbestimmung, die dem Kreditgeber die Möglichkeit einer ‑ wenn auch an die Einhaltung einer an sich angemessenen Kündigungsfrist gebundenen ‑ Kündigung eines befristeten Kreditverhältnisses ohne Grund einräumt, ist gröblich benachteiligend nach Paragraph 879, Absatz 3, ABGB.

EntscheidungstexteTE OGH 2013-10-16 7 Ob 154/13t Bem: Siehe nunmehr auch § 990 ABGB idF DaKRÄG (BGBl I Nr 28/2010), der hier noch nicht anwendbar war. (T1); Bem: Siehe nunmehr auch Paragraph 990, ABGB in der Fassung DaKRÄG Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr 28 aus 2010,), der hier noch nicht anwendbar war. (T1);

Veröff: SZ 2013/93 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129106

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