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OGH Rechtssatz RS0129264 (6Ob43/13m)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0129264 Entscheidungsdatum16.12.2013 Geschäftszahl6Ob43/13m NormKSchG §1 Abs1; ZPO §617 RechtssatzDie Verbrauchereigenschaft einer im Ausland wohnhaften oder ansässigen ausländischen Schiedsvertragspartei nach § 617 ZPO ist nach österreichischem Recht zu beurteilen. Dies schließt allerdings nicht aus, ausländische Rechtsträger im Hinblick auf ihre Ausgestaltung und die Ähnlichkeit zu vom österreichischen Gesetzgeber als Unternehmer eingestuften juristischen Personen in Analogie zu § 2 UGB auch für Zwecke des § 617 ZPO als Unternehmer zu qualifizieren.Die Verbrauchereigenschaft einer im Ausland wohnhaften oder ansässigen ausländischen Schiedsvertragspartei nach Paragraph 617, ZPO ist nach österreichischem Recht zu beurteilen. Dies schließt allerdings nicht aus, ausländische Rechtsträger im Hinblick auf ihre Ausgestaltung und die Ähnlichkeit zu vom österreichischen Gesetzgeber als Unternehmer eingestuften juristischen Personen in Analogie zu Paragraph 2, UGB auch für Zwecke des Paragraph 617, ZPO als Unternehmer zu qualifizieren.

EntscheidungstexteTE OGH 2013-12-16 6 Ob 43/13m Veröff: SZ 2013/122 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129264

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