OGH Rechtssatz RS0129705 (8Ob53/14y u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0129705 Entscheidungsdatum28.05.2025 Geschäftszahl8Ob53/14y; 8Ob46/17y; 9Ob69/17p; 2Ob209/17z; 5Ob82/19y; 6Ob216/21i; 5Ob160/23z; 3Ob29/25y NormABGB §881 ABGB §1313a RechtssatzBei Vorliegen eines Vertrags mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter ist ein schutzwürdiges Interesse des Dritten zu verneinen, wenn dieser kraft eigener rechtlicher Sonderverbindung mit seinem Vertragspartner, der seinerseits den den Schaden herbeiführenden Hauptleistungspflichtigen aus dem Vertrag mit allfälligen Schutzwirkungen zugunsten Dritter als Erfüllungsgehilfen beigezogen hat, einen deckungsgleichen Anspruch auf Schadenersatz hat. Die ordnungsgemäße Erbringung der Bodenabfertigungsdienste und daher auch die ordnungsgemäße Reinigung der damit im Zusammenhang stehenden Stiegen- und Gangflächen etwa in der Abflugshalle zählen zu den vertraglichen Pflichten der Fluglinie gegenüber ihren Fluggästen. Lagert die Fluglinie diese von ihr geschuldeten Leistungen ganz oder teilweise an ein drittes Unternehmen aus, so wird dieses als Erfüllungsgehilfe der Fluglinie tätig.
EntscheidungstexteTE OGH 2014-06-26 8 Ob 53/14y TE OGH 2017-10-25 8 Ob 46/17y Auch; nur: Bei Vorliegen eines Vertrags mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter ist ein schutzwürdiges Interesse des Dritten zu verneinen, wenn dieser kraft eigener rechtlicher Sonderverbindung mit seinem Vertragspartner, der seinerseits den den Schaden herbeiführenden Hauptleistungspflichtigen aus dem Vertrag mit allfälligen Schutzwirkungen zugunsten als Erfüllungsgehilfen beigezogen hat, einen deckungsgleichen Anspruch auf Schadenersatz hat. (T1) TE OGH 2018-01-30 9 Ob 69/17p Auch TE OGH 2018-11-29 2 Ob 209/17z nur T1; Beisatz: Hier: Kein deckungsgleicher Ersatzanspruch eines Bediensteten eines Eisenbahnverkehrsunternehmens gegen ein Eisenbahninfrastrukturunternehmen. (T2); Veröff: SZ 2018/102 TE OGH 2019-10-22 5 Ob 82/19y nur T1 TE OGH 2022-08-29 6 Ob 216/21i Vgl; Beisatz: Hier: Deckungsgleicher Anspruch des Untermieters gegen den Untervermieter im Rahmen einer Erfüllungsgehilfenkette für Bauleistungen. (T3) TE OGH 2024-05-28 5 Ob 160/23z Beisatz wie T1 TE OGH 2025-05-28 3 Ob 29/25y vgl; Beisatz wie T1 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129705