OGH Rechtssatz RS0129938 (1Ob121/14x u. a.)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0129938 Entscheidungsdatum04.04.2024 Geschäftszahl1Ob121/14x; 4Ob128/23m NormBTVG §10 ABGB §1052 A ABGB §1052 B1 ABGB §1170 KSchG §6 Abs1 Z6 RechtssatzAuch bei Vereinbarung der Zahlung nach Ratenplan gemäß § 10 BTVG kann jedenfalls ein Verbraucher die Zahlung der letzten, bei Fertigstellung der Gesamtanlage fälligen, Kaufpreisrate nach § 1052 ABGB verweigern, wenn der Bauträger die vorhandenen Mängel nicht behebt.Auch bei Vereinbarung der Zahlung nach Ratenplan gemäß Paragraph 10, BTVG kann jedenfalls ein Verbraucher die Zahlung der letzten, bei Fertigstellung der Gesamtanlage fälligen, Kaufpreisrate nach Paragraph 1052, ABGB verweigern, wenn der Bauträger die vorhandenen Mängel nicht behebt.
EntscheidungstexteTE OGH 2014-10-22 1 Ob 121/14x Veröff: SZ 2014/95 TE OGH 2024-04-04 4 Ob 128/23m Beisatz: vgl RS0134756 zu früheren als die letzte Rate (T1)Beisatz: vergleiche RS0134756 zu früheren als die letzte Rate (T1) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129938