OGH Rechtssatz RS0129864 (2Ob101/14p)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0129864 Entscheidungsdatum27.11.2014 Geschäftszahl2Ob101/14p; 4Ob81/18t NormZPO §98 RechtssatzDer gerichtliche, in Rechtskraft erwachsene Auftrag gemäß § 98 ZPO und die durch das Nichtbefolgen des Auftrags ausgelöste Anordnung der Zustellung ohne Zustellnachweis sind hinsichtlich ihrer Rechtswirkungen gesondert zu beurteilen. Verstößt die Zustellung ohne Zustellnachweis gegen Unionsrecht, löst sie keine Zustellungswirkung aus. Die Rechtskraft eines zuvor wirksam erfolgten Auftrags zur Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern.Der gerichtliche, in Rechtskraft erwachsene Auftrag gemäß Paragraph 98, ZPO und die durch das Nichtbefolgen des Auftrags ausgelöste Anordnung der Zustellung ohne Zustellnachweis sind hinsichtlich ihrer Rechtswirkungen gesondert zu beurteilen. Verstößt die Zustellung ohne Zustellnachweis gegen Unionsrecht, löst sie keine Zustellungswirkung aus. Die Rechtskraft eines zuvor wirksam erfolgten Auftrags zur Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten vermag an dieser Beurteilung nichts zu ändern.
EntscheidungstexteTE OGH 2014-11-27 2 Ob 101/14p Beisatz: Unter Hinweis auf Falmbigl (Zak 2013/491, 270). (T1); Veröff: SZ 2014/123 TE OGH 2018-10-23 4 Ob 81/18t Auch; Beisatz: Die zu 2 Ob 101/14p vorgenommene Beurteilung findet auch auf die Vorgängerbestimmung des § 98 ZPO, nämlich auf § 10 ZustG Anwendung, zumal kein Grund für eine unterschiedliche Beurteilung ersichtlich ist. (T2)Auch; Beisatz: Die zu 2 Ob 101/14p vorgenommene Beurteilung findet auch auf die Vorgängerbestimmung des Paragraph 98, ZPO, nämlich auf Paragraph 10, ZustG Anwendung, zumal kein Grund für eine unterschiedliche Beurteilung ersichtlich ist. (T2) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129864