OGH Rechtssatz RS0129959 (3Ob197/14p)
RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0129959 Entscheidungsdatum21.01.2015 Geschäftszahl3Ob197/14p NormEO §1 Z17; NO §3 RechtssatzWenn einem vollstreckbarem Notariatsakt, in dem ein Kreditvertrag (§§ 983 iVm § 988 ABGB) vereinbart ist, nicht zu entnehmen ist, dass es schon zur Zuzählung des Kreditbetrags gekommen ist, und deshalb nicht beurteilt werden kann, ob der betriebene Rückzahlungsanspruch des Kreditgebers schon entstanden ist, wurden nicht alle Mindesterfordernisse für die Entstehung des betriebenen Anspruchs angeführt. Damit ist der dem betriebenen Anspruch zugrunde liegende Rechtsgrund (§ 3 lit b NO) nicht schlüssig dargestellt.Wenn einem vollstreckbarem Notariatsakt, in dem ein Kreditvertrag (Paragraphen 983, in Verbindung mit Paragraph 988, ABGB) vereinbart ist, nicht zu entnehmen ist, dass es schon zur Zuzählung des Kreditbetrags gekommen ist, und deshalb nicht beurteilt werden kann, ob der betriebene Rückzahlungsanspruch des Kreditgebers schon entstanden ist, wurden nicht alle Mindesterfordernisse für die Entstehung des betriebenen Anspruchs angeführt. Damit ist der dem betriebenen Anspruch zugrunde liegende Rechtsgrund (Paragraph 3, Litera b, NO) nicht schlüssig dargestellt.
EntscheidungstexteTE OGH 2015-01-21 3 Ob 197/14p Veröff: SZ 2015/1 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2015:RS0129959