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OGH Rechtssatz RS0130120 (8ObA9/15d)

RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0130120 Entscheidungsdatum28.04.2015 Geschäftszahl8ObA9/15d NormZPO §307 Abs2 RechtssatzNach § 307 Abs 2 ZPO unterliegt eine ungerechtfertigte Vorlageverweigerung der freien Beweiswürdigung des Gerichts in Bezug auf die Frage, ob die Angaben des Beweisführers über den Urkundeninhalt als erwiesen anzunehmen ist.Nach Paragraph 307, Absatz 2, ZPO unterliegt eine ungerechtfertigte Vorlageverweigerung der freien Beweiswürdigung des Gerichts in Bezug auf die Frage, ob die Angaben des Beweisführers über den Urkundeninhalt als erwiesen anzunehmen ist.

EntscheidungstexteTE OGH 2015-04-28 8 ObA 9/15d Veröff: SZ 2015/41 European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130120

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