4R124/15f
RIS Dokument GerichtOLG Linz RechtssatznummerRL0000162 Entscheidungsdatum08.09.2015 Geschäftszahl4R124/15f NormZPO §41, ZPO §51 Rechtssatz§ 51 ZPO ist eine Sondernorm, die § 41 ZPO vorgeht. Die Kosten eines nichtigen Verfahrens können daher auch dann gegeneinander aufgehoben werden, wenn die Klage zurückgewiesen wird.Paragraph 51, ZPO ist eine Sondernorm, die Paragraph 41, ZPO vorgeht. Die Kosten eines nichtigen Verfahrens können daher auch dann gegeneinander aufgehoben werden, wenn die Klage zurückgewiesen wird.
EntscheidungstexteTE OLG Linz 2015-09-08 4 R 124/15f European Case Law IdentifierECLI:AT:OLG0459:2015:RL0000162