RIS Dokument GerichtOGH RechtssatznummerRS0130737 Entscheidungsdatum28.02.2023 Geschäftszahl8Ob146/15a; 1Ob184/18t; 4Ob6/23w NormABGB idF KindNamRÄG 2013 §162 Abs1ABGB in der Fassung KindNamRÄG 2013 §162 Abs1 ABGB idF KindNamRÄG 2013 §189 Abs1 Z2ABGB in der Fassung KindNamRÄG 2013 §189 Abs1 Z2 RechtssatzIm Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechts kommt dem obsorgeberechtigten Elternteil auch die Disposition über die Reisedokumente des Kindes zu. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht schließt die Berechtigung mit ein, die Reisedokumente für das Kind innezuhaben. Das Kontaktrecht kann durch das Aufenthaltsbestimmungsrecht durchaus beschränkt werden. Ohne Vorliegen besonderer Umstände kann der allein obsorgeberechtigte Elternteil Auslandsreisen mit dem Kind grundsätzlich untersagen. Der im Rahmen des Kontaktrechts aktuell das Kind betreuende Elternteil kann nur Alltagsentscheidungen allein treffen. Dazu gehört etwa die Erlaubnis, bei Freunden zu übernachten. Nur in derartigen Angelegenheiten kommt auch dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil, bei dem sich das Kind rechtmäßig aufhält, gemäß § 189 Abs 1 Z 2 ABGB das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu.Im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechts kommt dem obsorgeberechtigten Elternteil auch die Disposition über die Reisedokumente des Kindes zu. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht schließt die Berechtigung mit ein, die Reisedokumente für das Kind innezuhaben. Das Kontaktrecht kann durch das Aufenthaltsbestimmungsrecht durchaus beschränkt werden. Ohne Vorliegen besonderer Umstände kann der allein obsorgeberechtigte Elternteil Auslandsreisen mit dem Kind grundsätzlich untersagen. Der im Rahmen des Kontaktrechts aktuell das Kind betreuende Elternteil kann nur Alltagsentscheidungen allein treffen. Dazu gehört etwa die Erlaubnis, bei Freunden zu übernachten. Nur in derartigen Angelegenheiten kommt auch dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil, bei dem sich das Kind rechtmäßig aufhält, gemäß Paragraph 189, Absatz eins, Ziffer 2, ABGB das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu. EntscheidungstexteTE OGH 2016-03-29 8 Ob 146/15a Veröff: SZ 2016/38 TE OGH 2018-11-21 1 Ob 184/18t nur: Im Rahmen des Aufenthaltsbestimmungsrechts kommt dem obsorgeberechtigten Elternteil auch die Disposition über die Reisedokumente des Kindes zu. (T1) Beisatz: Ein Verbot der (unbegleiteten) Ausreise eines Minderjährigen wird durch diese Bestimmung entgegen der Ansicht der Kläger nicht normiert. (T2) TE OGH 2023-02-28 4 Ob 6/23w Beisatz: Auch der mitobsorgeberechtigte Elternteil darf mit dem Reisepass nur im Einvernehmen mit dem anderen Elternteil darüber bestimmen, wo sich das Kind faktisch aufhält, also ob es etwa eine Urlaubsreise antritt. (T3) Beisatz: Bei gemeinsamer Obsorge sind grundsätzlich beide Elternteile berechtigt, die Reisedokumente des Kindes zu verwahren. Eine Einschränkung oder Erweiterung der Obsorge tritt dadurch nicht ein. (T4) Beisatz: hier: Jeder Elternteil verwahrt einen Reisepass des Kindes mit Doppelstaatsbürgerschaft und zwei Reisepässen. (T5) European Case Law IdentifierECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130737
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